Wenn Sie diese Bedingungen lesen, beachten Sie bitte:
„WIR“, „UNSER(E)“ und „UNS“ bedeutet Oman Air und, soweit der Zusammenhang dies erfordert, unsere Mitarbeitenden, Auftragnehmer und Bevollmächtigten.
„SIE“, „IHR“ und „IHNEN“ bezeichnet jede Person, mit Ausnahme von Besatzungsmitgliedern, die gemäß einem Ticket in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll. (Siehe auch die Definition von „Passagier“).
„VEREINBARTE ZWISCHENSTOPPS“ bedeutet jene Orte – mit Ausnahme des Abflugs und des Reiseziels –, die im Ticket genannt oder in unseren Flugplänen als planmäßige Zwischenstopps auf Ihrer Route ausgewiesen sind.
„AIRLINE DESIGNATOR CODE“ stellt die zwei Zeichen oder drei Buchstaben dar, die eine bestimmte Fluggesellschaft kennzeichnen. Unser Airline Designator Code lautet „WY“.
„BEVOLLMÄCHTIGTE AGENTUR“ bezeichnet ein von uns beauftragtes Verkaufsbüro, das uns beim Verkauf von Tickets auf unseren eigenen und – falls autorisiert – auf den Strecken anderer Fluggesellschaften vertritt.
„GEPÄCK“ ist Ihr persönliches Eigentum, das Sie im Zusammenhang mit Ihrer Reise mitführen. Sofern nicht anders angegeben, umfasst dies sowohl aufgegebenes als auch nicht aufgegebenes Gepäck.
„GEPÄCKSCHEIN“ ist der Teil des Tickets, der sich auf die Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks bezieht.
„GEPÄCKIDENTIFIKATIONSETIKETT“ ist ein ausschließlich zur Identifizierung von aufgegebenem Gepäck ausgestelltes Dokument.
„TRANSPORTUNTERNEHMEN“ bezeichnet ein anderes Transportunternehmen (außer Oman Air), dessen Airline Designator Code auf Ihrem Ticket oder einem Anschlussflugticket angegeben ist.
„AUFGEGEBENES GEPÄCK“ ist das Gepäck, das wir in unsere Obhut nehmen und für das wir ein Gepäckidentifikationsetikett ausgestellt haben.
„CHECK-IN-FRIST“ stellt den Zeitpunkt dar, bis zu dem Sie den Check-in abgeschlossen und Ihre Bordkarte erhalten haben müssen.
„BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN“ bezeichnet diese Beförderungsbedingungen.
„VERTRAGSBEDINGUNGEN“ bezeichnet die im oder mit Ihrem Ticket oder Reiseplan/Beleg enthaltenen Hinweise, die als solche gekennzeichnet sind und durch Verweis diese Beförderungsbedingungen und Hinweise einbeziehen.
„ANSCHLUSSFLUGTICKET“ ist ein Ticket, das Ihnen in Verbindung mit einem anderen Ticket ausgestellt wurde und gemeinsam mit diesem einen einheitlichen Beförderungsvertrag bildet.
„ÜBEREINKOMMEN“ definiert das oder die folgenden Übereinkommen, soweit sie auf Ihre Beförderung anwendbar sind:
- Das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die internationale Beförderung im Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 (nachstehend als „Warschauer Abkommen“ bezeichnet);
- das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. September 1955;
- das Warschauer Abkommen in der Fassung des Zusatzprotokolls Nr. 1 von Montreal (1975);
- das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls und des Zusatzprotokolls Nr. 2 von Montreal (1975);
- das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls und des Zusatzprotokolls Nr. 4 von Montreal (1975);
- das Zusatzübereinkommen von Guadalajara (1961);
- das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die internationale Beförderung im Luftverkehr, unterzeichnet in Montreal am 28. Mai 1999.
„COUPON“ ist sowohl einen Flugcoupon auf Papier als auch einen elektronischen Coupon, die jeweils den genannten Passagier zur Beförderung auf dem darin angegebenen Flug berechtigen.
„SCHADEN“ bezeichnet Tod, Verletzung oder körperliche Schäden eines Passagiers infolge eines Unfalls an Bord eines Flugzeugs oder während des Ein- oder Aussteigens. Es bedeutet auch Verlust, Teilverlust oder sonstige Schäden an Gepäck, die während der Beförderung im Flugverkehr entstehen. Schaden umfasst außerdem Schäden infolge von Verspätungen bei der Beförderung im Flugverkehr von Passagieren und/oder Gepäck.
„TAGE“ definiert Kalendertage einschließlich aller sieben Wochentage; wobei für Benachrichtigungen der Tag des Versands nicht mitgezählt wird; und ferner bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer eines Tickets weder der Tag der Ticketausstellung noch der Tag des Reisebeginns mitgezählt werden.
„ELEKTRONISCHER COUPON“ ist einen elektronischen Flugcoupon oder ein anderes Wertdokument, das in unserer Datenbank gespeichert ist.
„ELEKTRONISCHES TICKET“ definiert die elektronischen Einträge in unserer Reservierungsdatenbank, die die von Ihnen gebuchte Beförderung dokumentieren, für die wir oder unsere bevollmächtigten Agenten einen elektronischen Reiseplan/Beleg ausgestellt haben.
„EU“ ist die Europäische Union.
„FLUGCOUPON“ ist der Teil des Tickets mit dem Vermerk „gültig zur Beförderung“ oder – im Fall eines elektronischen Tickets – den elektronischen Coupon, der die konkreten Orte ausweist, zwischen denen Sie befördert werden dürfen.
„FLUGSEGMENT“ bedeutet Abflug- und Zielorte, die in Ihrem Ticket in Reihenfolge aufgeführt sind und zwischen denen Sie befördert werden dürfen.
„HÖHERE GEWALT“ bedeutet außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände außerhalb der Kontrolle der Partei, die sich darauf beruft, deren Folgen auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
„IFE“ ist die Bordunterhaltung.
„REISEPLAN/BELEG“ ist ein von uns oder in unserem Auftrag ausgestelltes Dokument für Passagiere mit elektronischem Ticket, das den Namen des Passagiers, Fluginformationen und Hinweise enthält.
„PASSAGIER“ bezeichnet jede Person, mit Ausnahme von Besatzungsmitgliedern, die gemäß einem Ticket in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll. (Siehe auch die Definitionen von „Sie“, „Ihr“ und „Ihnen“).
„PASSAGIERCOUPON“ ist der Teil des Tickets, der von uns oder in unserem Auftrag ausgestellt, entsprechend gekennzeichnet ist und bei Ihnen verbleibt.
„BESTIMMUNG“ definieren die von uns festgelegten Regeln zu bestimmten Aspekten der Beförderung von Passagieren und deren Gepäck, wie sie näher in Artikel 17 beschrieben oder erwähnt sind.
„SZR“ bedeutet Sonderziehungsrechte – eine internationale Rechnungseinheit, definiert durch den Internationalen Währungsfonds und basierend auf den Werten mehrerer führender Währungen. Die Währungswerte der Sonderziehungsrechte schwanken und werden an jedem Bankarbeitstag neu berechnet.
„PASSAGIER MIT BESONDEREM BETREUUNGSBEDARF“ sind Passagiere wie alleinreisende Kinder, beeinträchtigte Personen, Schwangere, kranke Personen oder andere, die besondere Betreuung benötigen und gemäß einem Ticket befördert werden oder befördert werden sollen.
„ZWISCHENSTOPP“ ist einen planmäßigen Aufenthalt auf Ihrer Reise von 24 Stunden oder mehr an einem vereinbarten Zwischenstopp.
„TARIF“ bezeichnet die veröffentlichten Tarife, Gebühren, Ticketbeschränkungen, Tarifregeln und/oder zugehörigen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, die – sofern erforderlich – bei den zuständigen Behörden eingereicht wurden.
„TICKET“ ist entweder das Dokument mit dem Titel „Passagierticket und Gepäckschein“ oder das elektronische Ticket, jeweils ausgestellt von uns oder in unserem Auftrag und einschließlich der Vertragsbedingungen, Hinweise und Coupons.
„NICHT AUFGEGEBENES GEPÄCK“ bezeichnet Gepäck, das nicht aufgegeben wurde, das Sie mit an Bord des Flugzeugs nehmen und das sich weiterhin in Ihrer Obhut befindet.
2.1. ALLGEMEINES
2.1.1. Sofern nicht ausdrücklich in den Artikeln 2.2, 2.3, 2.4 und 2.6 etwas anderes bestimmt ist, bilden diese „BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN“ einen Bestandteil Ihres Beförderungsvertrags mit uns und gelten für die von uns erbrachte Beförderung auf jenen Flügen oder Flugsegmenten, bei denen in der Rubrik „Transportunternehmen“ des Tickets unser Name oder unser „Arline Designator Code“ angegeben ist.
2.1.2. Mit der Buchung eines Flugs bei uns und/oder dem Check-in für einen Flug mit uns gelten die „Vertragsbedingungen“ als von Ihnen und allen weiteren durch Ihre Buchung erfassten Personen akzeptiert.
2.1.3. Wir behalten uns das Recht vor, diese Beförderungsbedingungen jederzeit zu ändern. Solche geänderten Beförderungsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der Änderung als wirksam.
2.2. CHARTERFLÜGE
Wird die Beförderung im Rahmen einer Chartervereinbarung durchgeführt, gelten diese Beförderungsbedingungen nur insoweit, als sie in die Chartervereinbarung oder das Ticket aufgenommen wurden – sei es durch Verweis oder auf andere Weise.
2.3. CODESHARE-VEREINBARUNGEN
2.3.1. Bei einigen Verbindungen bestehen Vereinbarungen mit anderen Transportunternehmen, sogenannte „Codeshare“-Flüge. Das bedeutet, dass, auch wenn Sie über eine bestätigte Reservierung bei uns verfügen und ein Ticket besitzen, auf dem unser Name oder unser „Airline Designator Code“ als ausführendes Transportunternehmen angegeben ist, der Flug von einem anderen Transportunternehmen durchgeführt werden kann.
2.3.2. Wenn solche Vereinbarungen für Ihre Beförderung gelten:
- (a) werden wir Sie gemäß Artikel 5.5 über das ausführende Transportunternehmen informieren; und
(b) unterliegen sämtliche betrieblichen und verfahrensbezogenen Aspekte der von diesem durchgeführten Beförderung den Beförderungsbedingungen des anderen Transportunternehmens. Dies kann dazu führen, dass Regelungen zu bestimmten Aspekten der Beförderung – etwa Flugplanänderungen, Gepäckannahme, Check-in- und Boarding-Verfahren, Bedingungen für die Verweigerung oder Einschränkung der Beförderung, Verhalten an Bord, Verfahren bei Verspätung oder Stornierung – von den vorliegenden Beförderungsbedingungen abweichen. Für Codeshare-Flüge können darüber hinaus zusätzliche Bestimmungen gelten.
2.4. VORRANG VON GESETZ UND TEILNICHTIGKEIT
Diese Beförderungsbedingungen gelten, sofern sie nicht mit geltenden Tarifen oder Gesetzen unvereinbar sind. In einem solchen Fall haben die betreffenden Tarife oder Gesetze Vorrang. Sollte eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen nach geltendem Recht ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch gültig. Wird ein Teil einer unserer Bestimmungen auf diese Weise ungültig, gelten die übrigen Teile der Bestimmungen weiterhin.
2.5. VORRANG DER BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN GEGENÜBER DEN BESTIMMUNGEN
Sofern in diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, haben sie im Falle eines Widerspruchs gegenüber anderen Bestimmungen zu speziellen Themen Vorrang.
2.6. BEFÖRDERUNG NACH, VON UND INNERHALB VON KANADA UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
2.6.1. Diese Bedingungen gelten für Beförderungen innerhalb Kanadas oder zwischen einem Ort in Kanada und einem Ort außerhalb Kanadas nur insoweit, als sie in den in Kanada geltenden Tarifen enthalten sind.
2.6.2. Bei Flügen von oder in die Vereinigten Staaten gelten diese Bedingungen nicht für die Beförderung im Flugverkehr im Sinne des U.S. Federal Aviation Act von 1958.
2.7. ÄNDERUNGEN
Keiner unserer Vertreter, Mitarbeitenden oder sonstigen Beauftragten ist befugt, eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen abzuändern, zu ergänzen oder aufzuheben.
3.1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
3.1.1. Die Beförderung erfolgt ausschließlich für die im Ticket namentlich genannte Person mit bestätigter Reservierung. Sie müssen einen geeigneten Identitätsnachweis vorlegen.
3.1.2. Das Ticket, das die Beförderung im Flugverkehr durch unsere Dienste vorsieht, stellt einen ersten Nachweis für die Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und uns als im Ticket genannten Parteien dar und bezieht durch Verweis sämtliche Beförderungsbedingungen mit ein.
3.1.3. Ein Ticket ist nicht übertragbar, es sei denn, dies ist ausdrücklich in lokal geltendem Recht vorgesehen. Wird es von einer anderen Person als der namentlich genannten vorgelegt, wird das Ticket eingezogen und verfällt. Wird das Ticket – mit oder ohne Wissen oder Zustimmung der berechtigten Person – von einer unbefugten Person verwendet, haften wir nicht für Tod, Körperverletzung oder Verspätung bei der Beförderung dieser Person oder für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung bei der Beförderung des Gepäcks oder sonstigen Eigentums dieser Person im Zusammenhang mit der Nutzung.
3.1.4. Einige Tickets werden zu ermäßigten Tarifen verkauft und können ganz oder teilweise nicht erstattungsfähig sein. Sie sollten den Tarif wählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, eine passende Versicherung abzuschließen, um Stornierungen des Tickets abzusichern. Viele Sondertarife sind nur an den auf dem Ticket angegebenen Daten und für die angegebenen Flüge gültig und können entweder gar nicht oder nur gegen eine zusätzliche Gebühr geändert werden.
3.1.5. Wenn Sie ein vollständig ungenutztes Ticket gemäß Artikel 3.1.4 besitzen und aufgrund höherer Gewalt an der Reise gehindert sind, gewähren wir Ihnen – vorbehaltlich Ihrer umgehenden Benachrichtigung und Vorlage eines für uns akzeptablen Nachweises – eine Gutschrift in Höhe des nicht erstattbaren Ticketwerts, abzüglich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, für eine zukünftige Reise mit uns.
3.1.6. Das Ticket ist und bleibt jederzeit Eigentum des ausstellenden Transportunternehmens.
3.1.7. Sofern es sich nicht um ein elektronisches Ticket handelt, haben Sie nur Anspruch auf Beförderung, wenn Sie ein gültiges Ticket vorlegen, das ordnungsgemäß gemäß unseren Bestimmungen ausgestellt wurde und den Flugcoupon für den betreffenden Flug, alle weiteren ungenutzten Flugcoupons sowie den Passagiercoupon enthält. Zudem besteht kein Anspruch auf Beförderung, wenn das Ticket beschädigt ist oder von jemand anderem als unserem Bevollmächtigten verändert wurde. Bei einem elektronischen Ticket besteht ein Anspruch nur, wenn ein gültiges elektronisches Ticket auf Ihren Namen ordnungsgemäß ausgestellt wurde und Sie einen Identitätsnachweis vorlegen.
3.1.8. (a) Bei Verlust oder Beschädigung eines Tickets (oder eines Teils davon) durch Sie oder bei Nichtvorlage eines Tickets mit Passagiercoupon und allen ungenutzten Flugcoupons stellen wir auf Ihren Wunsch ein Ersatzticket aus, sofern das Originalticket von uns ausgestellt wurde, zum Zeitpunkt der Anfrage ein entsprechender Nachweis vorliegt und Sie eine Vereinbarung unterzeichnen, in der Sie sich zur Erstattung sämtlicher Kosten und Verluste verpflichten, die uns oder einem anderen Transportunternehmen durch eine missbräuchliche Nutzung des Tickets entstehen – bis zur Höhe des ursprünglichen Ticketwerts. Wir verlangen keinen Ersatz für Verluste, die auf unsere eigene Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Das ausstellende Transportunternehmen kann für diesen Service eine Bearbeitungsgebühr erheben, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf Fahrlässigkeit des Transportunternehmens oder seines Agenten zurückzuführen.
(b) Wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht wird oder Sie die Vereinbarung nicht unterzeichnen, kann das ausstellende Transportunternehmen verlangen, dass Sie den vollen Ticketpreis für ein Ersatzticket zahlen. Vorbehaltlich geltender Ticketbedingungen kann das ersetzte Ticket – sofern das ursprüngliche Ticket vor Ablauf seiner Gültigkeit nicht verwendet wurde – abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet werden. Wird das Originalticket vor Ablauf der Gültigkeit wiedergefunden und dem ausstellenden Transportunternehmen übergeben, wird die Rückerstattung zu diesem Zeitpunkt vorgenommen.
3.1.9. Ein Ticket ist ein wertvolles Dokument. Sie sollten geeignete Maßnahmen treffen, um es zu schützen und den Verlust oder Diebstahl zu verhindern.
3.2. GÜLTIGKEITSDAUER
3.2.1. Sofern im Ticket, in diesen Beförderungsbedingungen oder in anwendbaren Tarifen nichts anderes vorgesehen ist (die gegebenenfalls die Gültigkeit eines Tickets einschränken; in diesem Fall ist die Einschränkung auf dem Ticket vermerkt), ist ein Ticket gültig für:
- (a) ein (1) Jahr ab dem Ausstellungsdatum; oder
(b) vorbehaltlich der ersten Beförderung im Flugverkehr innerhalb eines (1) Jahres ab Ausstellungsdatum, ein (1) Jahr ab dem Datum der ersten Beförderung im Flugverkehr gemäß dem Ticket.
3.2.2. Wenn Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets nicht reisen können, weil wir zum Zeitpunkt Ihrer Reservierungsanfrage keine Reservierung bestätigen können, wird die Gültigkeit des Tickets verlängert, oder Sie haben Anspruch auf Rückerstattung gemäß Artikel 10, vorbehaltlich der im Ticket angegebenen Einschränkungen. Sie haben keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung, und wir übernehmen keine Haftung für Verluste oder Kosten gleich welcher Art.
3.2.3. Wenn Sie nach Antritt der Reise aufgrund einer Erkrankung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets nicht reisen können, können wir die Gültigkeit Ihres Tickets bis zu dem Datum verlängern, an dem Sie wieder reisefähig sind, oder bis zu unserem ersten Flug nach diesem Datum, sofern diese Erkrankung zum Zeitpunkt der Reservierung nicht bekannt war. Voraussetzung ist, dass der Reiseantritt ab dem Ort erfolgt, an dem die Reise fortgesetzt wird, und ein Platz in der bezahlten Buchungsklasse verfügbar ist, und dass eine Verlängerung nach den für den gezahlten Tarif geltenden Vorschriften zulässig ist. Eine ärztliche Bescheinigung muss die Erkrankung bestätigen. Wenn die verbleibenden Flugcoupons im Ticket – oder im Falle eines elektronischen Tickets die elektronischen Coupons – einen oder mehrere Zwischenstopps (Stopover) umfassen, kann die Gültigkeit dieses Tickets um maximal drei (3) Monate ab dem in der Bescheinigung angegebenen Datum verlängert werden. In einem solchen Fall verlängern wir in gleicher Weise die Gültigkeit der Tickets Ihrer unmittelbaren Familienangehörigen, die Sie begleiten.
3.2.4. Im Falle des Todes eines Passagiers während seiner oder ihrer Reise kann das Ticket der begleitenden Personen durch Verzicht auf die Mindestaufenthaltsdauer oder durch Verlängerung der Gültigkeit geändert werden. Im Falle eines Todesfalls in der unmittelbaren Familie eines Passagiers, der seine oder ihre Reise bereits angetreten hat, kann das Ticket des Passagiers und das der ihn oder sie begleitenden unmittelbaren Familienangehörigen entsprechend geändert werden. Solche Änderungen erfolgen nach Vorlage einer gültigen Sterbeurkunde. Eine Verlängerung der Gültigkeit darf 45 Tage ab dem Todesdatum nicht überschreiten, und die gewünschte Buchung unterliegt der Sitzplatzverfügbarkeit.
3.3. REIHENFOLGE UND VERWENDUNG DER COUPONS
3.3.1. Das von Ihnen erworbene Ticket ist nur für die im Ticket angegebene Beförderung im Flugverkehr gültig – vom Abflugort über alle vereinbarten Zwischenstopps (Stopover) bis zum endgültigen Reiseziel. Der von Ihnen gezahlte Flugpreis basiert auf unserem Tarif und gilt für die im Ticket ausgewiesene Beförderung. Er stellt einen wesentlichen Bestandteil unseres Vertrags mit Ihnen dar. Das Ticket wird nicht anerkannt und verliert seine Gültigkeit, wenn die Coupons nicht in der auf dem Ticket vorgesehenen Reihenfolge verwendet werden.
3.3.2. Wenn Sie einen Bestandteil Ihrer Beförderung ändern möchten, müssen Sie sich im Voraus mit uns in Verbindung setzen. Der Preis für Ihre neue Beförderung wird berechnet, und Sie erhalten die Möglichkeit, den neuen Preis zu akzeptieren oder an Ihrer ursprünglich gebuchten Beförderung festzuhalten. Falls Sie aufgrund höherer Gewalt gezwungen sind, einen Bestandteil Ihrer Beförderung zu ändern, müssen Sie uns so bald wie möglich kontaktieren. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, Sie ohne Neuberechnung des Flugpreises zu Ihrem nächsten Zwischenstopp (Stopover) oder Ihrem endgültigen Reiseziel zu befördern, vorausgesetzt, Sie legen uns einen für uns akzeptablen Nachweis der höheren Gewalt vor.
3.3.3. Wenn Sie Ihre Beförderung ohne unsere Zustimmung ändern, ermitteln wir den zutreffenden Gesamtpreis für Ihre tatsächliche Reise. Sie müssen die Differenz zwischen dem von Ihnen gezahlten Preis und dem Gesamtpreis für die geänderte Beförderung begleichen.
3.3.4. Bitte beachten Sie, dass manche Änderungen keinen Einfluss auf den Preis haben, andere – etwa eine Änderung des Abflugorts (z. B. wenn Sie das erste Flugsegment nicht antreten) oder eine Umkehrung der Reiserichtung – zu einem höheren Flugpreis führen können. Viele Tarife gelten nur für die im Ticket angegebenen Daten und Flüge und können entweder gar nicht oder nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr geändert werden.
3.3.5. Jeder im Ticket enthaltene Flugcoupon wird für die Beförderung in der entsprechenden Serviceklasse an dem Tag und auf dem Flug akzeptiert, für den eine Platzreservierung besteht. Wurde das Ticket ursprünglich ohne Reservierung ausgestellt, kann eine Platzreservierung nachträglich vorgenommen werden, vorbehaltlich unseres Tarifs und der Verfügbarkeit von Sitzplätzen auf dem gewünschten Flug.
3.4. UNTERBRECHUNGEN DER REISE
Zwischenstopps (Stopover) sind nur zulässig, wenn sie vor Beginn der Beförderung mit uns vereinbart wurden und im Ticket vermerkt sind. Sie können während der Gültigkeitsdauer Ihres Tickets an einem der vereinbarten Zwischenstopps (Stopover) eine Unterbrechung der Reise einlegen, sofern dies durch lokale Vorschriften, unseren Flugplan sowie die Tarifbestimmungen zu Ihrem Ticket erlaubt ist.
3.5. NAME UND ANSCHRIFT DES TRANSPORTUNTERNEHMENS
Unser Name kann im Ticket mit dem Airline Designator Code („WY“) oder in anderer Form verkürzt erscheinen. Die Adresse und Telefonnummer unseres Hauptsitzes lauten: Oman Air SAOC, P.O. Box 58, PC 111, Muscat, Sultanat of Oman Tel: + 968 24531111 (Call-Center).
4.1. FLUGPREISE
Die Flugpreise gelten ausschließlich für die Beförderung im Flugverkehr vom Abflughafen bis zum Zielflughafen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Flugpreise beinhalten keine Bodenbeförderung zwischen Flughäfen oder zwischen Flughäfen und Stadtterminals. Ihr Flugpreis wird gemäß unserem zum Zeitpunkt der Zahlung für das Ticket gültigen Tarif berechnet – auf Grundlage der darin angegebenen Reisedaten und Reiseroute. Wenn Sie Ihre Reiseroute oder die Reisedaten ändern, kann dies Auswirkungen auf den zu zahlenden Flugpreis haben. Es gelten die Tarifbestimmungen, die zum Zeitpunkt der Zahlung Ihres Tickets auf Ihr Ticket anwendbar sind.
4.2. STEUERN, GEBÜHREN UND ABGABEN
4.2.1. Vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Bestimmungen sind sämtliche anwendbaren Steuern, Gebühren und Abgaben, die von einer Behörde oder dem Flughafenbetreiber erhoben werden, von Ihnen zu zahlen. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn die entsprechenden Steuern, Gebühren und Abgaben nicht entrichtet wurden. Beim Kauf Ihres Tickets werden Sie über alle nicht im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und Abgaben informiert. Diese werden in der Regel gesondert auf dem Ticket ausgewiesen.
4.2.2. Die auf den Flugverkehr erhobenen Steuern, Gebühren und Abgaben unterliegen laufenden Änderungen und können auch nach Ausstellung des Tickets erhoben werden. Erhöht sich eine auf dem Ticket ausgewiesene Steuer, Gebühr oder Abgabe nach der Ticketausstellung oder wird eine neue Steuer, Gebühr oder Abgabe eingeführt, müssen Sie den entsprechenden Betrag vor der Beförderung zahlen. Wenn Sie Ihr Ticket über einen Bevollmächtigten erworben haben und dieser es versäumt hat, Ihnen sämtliche anwendbaren Steuern, Gebühren und Abgaben mitzuteilen – was dazu führt, dass diese nicht oder nur teilweise gezahlt wurden –, müssen Sie den entsprechenden Betrag zahlen, bevor Sie zur Beförderung berechtigt sind. Wir sind nicht dafür verantwortlich, Sie nach Ticketausstellung über durch Dritte – z. B. staatliche Stellen oder Flughafenbehörden – neu erhobene Steuern, Gebühren oder Abgaben zu informieren, und wir übernehmen keine Haftung für deren Rückzahlung.
4.2.3. Wenn Sie Ihr Ticket nicht oder nur teilweise nutzen, oder wenn eine bei Ticketausstellung an uns gezahlte Steuer, Gebühr oder Abgabe aufgehoben oder reduziert wird, sodass sie für Sie nicht mehr oder nur noch teilweise gilt, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung – sofern die Stelle, die die Steuer, Gebühr oder Abgabe erhalten hat, den Betrag an uns zurückerstattet. Wir behalten uns das Recht vor, für eine solche Rückerstattung eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
4.3. ZUSCHLÄGE IN AUSSERGEWÖHNLICHEN UMSTÄNDEN
4.3.1. Wir behalten uns das Recht vor, Zuschläge zu erheben, die von Dritten auferlegt werden und in Art oder Höhe nicht zu unseren regulären Betriebsabläufen gehören, wenn sie auf außergewöhnlichen Ereignissen oder Umständen beruhen, die zu höheren Betriebskosten führen. Darüber hinaus können wir durch außergewöhnliche, außerhalb unserer Kontrolle liegende Umstände mit erheblichen Mehrkosten belastet werden. In diesen Fällen sind Sie verpflichtet, uns sämtliche Zuschläge zu zahlen, die wir Ihrer Beförderung zuordnen – selbst wenn diese nach Ausstellung des Tickets eingeführt wurden.
4.3.2. Wir werden Sie so früh wie möglich über alle anwendbaren Zuschläge informieren. Sollte eine Kontaktaufnahme anhand Ihrer Kontaktdaten nicht möglich sein, informieren wir Sie beim Check-in über den Zuschlag. Sie können sich frei entscheiden, den Zuschlag nicht zu zahlen und stattdessen eine unfreiwillige Rückerstattung Ihres Tickets gemäß Artikel 10.2 zu verlangen. In diesem Fall besteht keine weitere Haftung unsererseits.
4.3.3. Wenn ein Zuschlag aufgrund außergewöhnlicher Umstände ganz oder teilweise nicht mehr auf Ihre Beförderung im Flugverkehr angewendet wird oder ein geringerer Betrag fällig ist, kann eine Rückerstattung des bereits gezahlten Zuschlags beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an uns oder unseren Bevollmächtigten, um Informationen zur Beantragung dieser Rückerstattung zu erhalten.
4.4. WÄHRUNG
Flugpreise, Steuern, Gebühren und Abgaben sind in der Währung des Landes zu zahlen, in dem das Ticket ausgestellt wird – sofern nicht von uns oder unserem Bevollmächtigten zum Zeitpunkt der Zahlung (z. B. aufgrund der Nicht-Konvertierbarkeit der Landeswährung) eine andere Währung angegeben wird. Wir können nach eigenem Ermessen eine Zahlung in einer anderen Währung akzeptieren. Erfolgt die Zahlung in einer anderen Währung als jener, in der der Flugpreis veröffentlicht wurde, erfolgt die Umrechnung zum Wechselkurs gemäß unseren Bestimmungen. Für über die Website von Oman Air gekaufte Tickets gilt die auf der Website angegebene oder beim Buchungsvorgang ausgewählte Währung.
4.5. FEHLERHAFTER FLUGPREIS
Wird versehentlich ein fehlerhafter oder irrtümlicher Flugpreis veröffentlicht und ein Ticket zu diesem Preis ausgestellt, bevor die Korrektur erfolgt, haben Sie die Wahl: (i) den Ticketkauf zu stornieren und den gesamten gezahlten Betrag zurückzuerhalten; (ii) das Ticket zum korrekten Preis neu ausstellen zu lassen, sofern Sie die Preisdifferenz zahlen; oder (iii) einen Gutschein über den gezahlten Betrag zu erhalten, der innerhalb eines (1) Jahres ab Ausstellung für Leistungen im Flugverkehr von uns eingelöst werden kann.
5.1. RESERVIERUNG IHRES TICKETS
5.1.1. Wir oder unser Bevollmächtigter erfassen Ihre Reservierung(en). Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reservierung(en) zur Verfügung.
5.1.2. Für bestimmte Flugpreise gelten Bedingungen, die Ihr Recht auf Änderung oder Stornierung der Reservierung einschränken oder ausschließen. Die jeweiligen Einschränkungen hängen vom gebuchten Tarif ab. Bei einer Kombination unterschiedlicher Tarifarten gelten die restriktivsten Tarifbedingungen. Die geltenden Tarifbedingungen werden Ihnen vor Abschluss Ihrer Buchung mitgeteilt. Diese Bedingungen gelten unbeschadet etwaiger Rechte, die Ihnen gemäß dem Übereinkommen oder anderen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zustehen.
5.1.3. Wir übernehmen keine, oder nur eine eingeschränkte Haftung für Fehler in unseren Flugplänen, Abflugzeiten oder Flugpreisen, wenn diese Informationen von Dritten bereitgestellt wurden.
5.2. FRISTEN FÜR DIE TICKETAUSSTELLUNG
Wenn Sie den Flugpreis, die Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschläge nicht innerhalb der von uns oder unserem Bevollmächtigten angegebenen Frist für die Ticketausstellung bezahlt haben, wird Ihre Reservierung ohne weitere Mitteilung oder Verpflichtung unsererseits storniert.
5.3. PERSONENBEZOGENE DATEN
5.3.1. Sie stimmen zu, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Beförderung im Flugverkehr erheben, verwenden und weitergeben dürfen, gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und unserer Datenschutzerklärung. Wir behalten uns das Recht vor, diese personenbezogenen Daten unter den Bedingungen und für die Zwecke zu verwenden, die in diesem Artikel und in unserer Datenschutzerklärungbeschrieben sind.
5.3.2. Sie bestätigen und erklären sich damit einverstanden, dass Sie uns Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken zur Verfügung gestellt haben:
- (a) zum Vornehmen einer Reservierung; (b) zum Kauf, zur Erfassung und Ausstellung eines Tickets und aller damit verbundenen Dokumente;
(c) zur Erbringung Ihrer Beförderung und etwaiger zugehöriger Leistungen und Einrichtungen;
(d) zur Reservierung von Zusatz- und/oder ergänzenden Dienstleistungen wie Lounge-Zugang;
(e) zur Entwicklung, Bereitstellung und Verwaltung von Service- und Anerkennungsprogrammen;
(f) zur Verwaltung unseres Vielfliegerprogramms;
(g) für Buchhaltung, Abrechnung, Prüfung und andere administrative Zwecke;
(h) zur Überprüfung und Validierung von Kreditkarten oder anderen Zahlungsmitteln;
(i) für Einwanderungs- und Zollkontrollen;
(j) für Sicherheits-, Gesundheits-, Verwaltungs- und Rechtszwecke (einschließlich Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen);
(k) zur Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten und zur Bereitstellung dieser Daten an Regierungsbehörden im Zusammenhang mit Ihrer Reise;
(l) zur statistischen Analyse;
(m) zur Marketinganalyse;
(n) zu Test-, Wartungs- und Entwicklungszwecken von Systemen;
(o) zur Kundenbetreuung;
(p) zur Unterstützung bei zukünftigen Kontakten mit Ihnen; und
(q) für Direktmarketing und Marktforschung.
5.3.3. Für die in Artikel 5.3.2 genannten Zwecke ermächtigen Sie uns, diese Daten zu speichern, zu nutzen und weiterzugeben an:
- (a) unsere eigenen Niederlassungen,
(b) unsere Bevollmächtigten,
(c) unsere verbundenen Unternehmen und/oder Marken,
(d) Personen, an die wir unsere Rechte und Pflichten übertragen,
(e) Drittunternehmen, die damit verbundene Dienstleistungen anbieten, darunter Mietwagenfirmen, Hotels, Reiseversicherer, Regierungen und staatliche Stellen,
(f) Kreditkarten- und Zahlungsdienstleister,
(g) andere Fluggesellschaften und Transportunternehmen;
(h) Drittanbieter, die wir für die genannten Zwecke einsetzen.
5.3.4. Sensible personenbezogene Daten, beispielsweise Gesundheitsdaten, Informationen zu Behinderungen, Religion, Vorstrafen oder Ähnliches – können von uns verarbeitet werden. Darüber hinaus können wir Ihre Daten in Länder übertragen, die unter Umständen kein gleichwertiges Datenschutzniveau bieten. Mit der Bereitstellung sensibler personenbezogener Daten erklären Sie sich ausdrücklich mit der Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte für die in Artikel 5.3 genannten Zwecke einverstanden. Wir verpflichten uns, Ihre Daten im Einklang mit den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu übertragen.
5.3.5. Wir sind berechtigt, Ihre Telefongespräche oder schriftlichen Mitteilungen mit uns zu überwachen und/oder aufzuzeichnen, um einen gleichbleibenden Servicelevel sicherzustellen, Betrug zu verhindern bzw. aufzudecken und zu Schulungszwecken.
5.3.6. Möglicherweise benötigen wir den Namen und die Kontaktdaten einer dritten Person, die wir im Notfall kontaktieren dürfen. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Person mit der Offenlegung der zu diesem Zweck bereitgestellten Informationen einverstanden ist.
5.3.7. Wir benötigen Ihre Kontaktdaten, um Sie über Änderungen im Flugplan oder andere dringende Angelegenheiten informieren zu können. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, uns die aktuellsten und zuverlässigsten Kontaktdaten bereitzustellen.
5.3.8. Wenn Sie auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen, diese berichtigen oder löschen lassen oder der Verarbeitung widersprechen möchten, finden Sie die entsprechenden Kontaktinformationen in unserer Datenschutzerklärung.
5.3.9. Sie erklären sich damit einverstanden, uns und unsere Bevollmächtigten von jeglicher Haftung freizustellen, die sich aus der Übermittlung, Speicherung oder Verarbeitung unrichtiger von Ihnen bereitgestellter Daten ergibt.
5.4. SITZPLÄTZE
5.4.1. Wir bemühen uns, Sitzplatzwünsche im Voraus zu berücksichtigen. Allerdings können wir keinen bestimmten Sitzplatz garantieren. Wir behalten uns das Recht vor, Sitzplätze jederzeit – auch nach dem Einsteigen – neu zu vergeben. Dies kann aus betrieblichen, sicherheitsrelevanten, regulatorischen oder anderen zwingenden Gründen erforderlich sein. Diese Regelung gilt, sofern sie nicht im Widerspruch zu geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Rechte von behinderten Passagieren oder Passagieren mit eingeschränkter Mobilität steht.
5.4.2. Auf bestimmten Flügen haben Sie nach dem Kauf des Tickets die Möglichkeit, gegen Zahlung einer festgelegten Gebühr einen bestimmten Sitzplatz auf jedem Flugabschnitt zu reservieren. Wir bemühen uns, solche Sitzplatzwünsche zu erfüllen, jedoch gilt:
- (a) ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht;
(b) wir behalten uns das Recht vor, Sitzplätze jederzeit – auch nach dem Einsteigen – neu zu vergeben. Dies kann aus berechtigten Gründen wie etwa betrieblichen Erfordernissen, Sicherheitsgründen oder sonstigen legitimen Gründen notwendig sein. In einem solchen Fall bemühen wir uns, Ihnen einen vergleichbaren Sitzplatz in einer anderen Reihe zuzuweisen;
(c) vorbehaltlich der auf unserer Website genannten Bedingungen für die Sitzplatzauswahl haften wir nicht für Änderungen des Sitzplatzes, außer für die Rückerstattung einer gegebenenfalls entrichteten Gebühr für die Sitzplatzreservierung.
5.4.3. An Bord Ihres Fluges müssen Sie in der Lage sein, komfortabel auf Ihrem Sitz Platz zu nehmen, mit heruntergeklappten Armlehnen und angeschnallt mit dem Sicherheitsgurt – ggf. mit einer Gurtverlängerung. Sollte das nicht möglich sein und wir keine anderweitige Lösung anbieten können, müssen Sie gemäß den geltenden Vorschriften einen zweiten Sitzplatz oder ein Upgrade für die gesamte Reise erwerben (vorbehaltlich Verfügbarkeit). Ist der Flug ausgebucht oder erfolgt kein Kauf eines zweiten Sitzplatzes oder Upgrades, wird Ihnen die Beförderung verweigert. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, auf dem nächsten verfügbaren Flug einen zusätzlichen Sitzplatz zu erwerben. Ein Anspruch auf weitergehende Entschädigung besteht nicht. Informationen zu den Sitzplatzmaßen in unserer Flotte erhalten Sie auf Anfrage.
5.5. FLUGZEUG
5.5.1. Wir bemühen uns, das in unserem Flugplan angegebene oder bei Ticketausstellung mitgeteilte Flugzeug für Ihre Beförderung im Flugverkehr bereitzustellen. Allerdings können wir nicht garantieren, dass ein bestimmtes Flugzeug oder eine bestimmte Sitzkonfiguration eingesetzt wird. Aus betrieblichen, sicherheitsrelevanten oder anderen Gründen kann es erforderlich sein, das ursprünglich geplante Flugzeug auszutauschen. Dies kann zur Folge haben, dass Sie in einer anderen Kabine oder Reiseklasse untergebracht werden, auch in einer niedrigeren als der bestätigten Klasse. In einem solchen Fall verfahren wir gemäß Artikel 9.3.
5.5.2. Unsere Flotte kann zeitweise durch Flugzeuge ergänzt werden, die von anderen Fluggesellschaften in unserem Auftrag betrieben oder von anderen Transportunternehmen geleast werden. Wenn dies für Ihren Flug zutrifft, werden wir oder unser Bevollmächtigter Sie nach Möglichkeit über den Betreiber des Flugzeugs informieren. Wir sind bestrebt, Ihnen den angekündigten Service an Bord, das Unterhaltungsangebot und die Freigepäckmenge bereitzustellen, können dies aber nicht in jedem Fall zusichern.
5.6. ERNEUTE BESTÄTIGUNG VON RESERVIERUNGEN
5.6.1. In der Regel ist es nicht erforderlich, Anschluss- oder Rückflugreservierungen vor dem Abflug nochmals zu bestätigen. Sollte eine Bestätigung dennoch notwendig sein, informieren wir Sie rechtzeitig darüber, wie und wo diese zu erfolgen hat. Wenn eine Bestätigung erforderlich ist und Sie diese unterlassen, behalten wir uns vor, Ihre Anschluss- oder Rückflugreservierung zu stornieren. Wenn Sie uns jedoch mitteilen, dass Sie weiterhin reisen möchten und Plätze auf dem Flug verfügbar sind, stellen wir Ihre Reservierung wieder her und befördern Sie. Sollte kein Platz auf dem Flug verfügbar sein, bemühen wir uns in angemessenem Umfang, Sie zu Ihrem nächsten oder endgültigen Reiseziel zu befördern, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.
5.6.2. Sie sollten sich über die jeweiligen Anforderungen zur Bestätigung von Reservierungen bei anderen Transportunternehmen informieren, die an Ihrer Reise beteiligt sind. Sofern eine Bestätigung erforderlich ist, müssen Sie diese bei dem Transportunternehmen vornehmen, dessen Airline Designator Code auf dem Ticket für den betreffenden Flug angegeben ist. Wir übernehmen keine Haftung, wenn andere Transportunternehmen Ihre Reservierungen stornieren, weil Sie eine erforderliche Bestätigung versäumt haben. Ihr Anspruch auf Weiterreise oder Rückerstattung richtet sich in einem solchen Fall nach den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens.
5.6.3. Wir haften nicht für Verluste oder Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie die Anforderungen dieses Artikels 5.6 nicht vollständig erfüllt haben.
5.7. STORNIERUNG VON ANSCHLUSSRESERVIERUNGEN
5.7.1. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Rückflug- oder Anschlussreservierungen stornieren können, wenn Sie sich nicht rechtzeitig bei uns melden und entweder nicht für einen Flug einchecken, oder zwar eingecheckt haben, sich jedoch nicht rechtzeitig mit Ihrer Bordkarte am Gate einfinden. Sollten Sie uns jedoch vor Ablauf der Check-in-Frist für den betreffenden Flug oder – nach dem Check-in – vor Schließung des Gates mitteilen, dass Sie einen Teil Ihrer Reservierung nicht in Anspruch nehmen möchten, werden wir Ihre weiteren Flugreservierungen nicht stornieren, vorbehaltlich der geltenden Ticketbedingungen und Tarifregeln.
5.7.2. Wir haften nicht für Verluste oder Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie die Anforderungen dieses Artikels 5.7 nicht vollständig erfüllt haben.
6.1. Check-in-Fristen unterscheiden sich je nach Flughafen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über die geltenden Fristen zu informieren und diese einzuhalten. Ihre Reise verläuft reibungsloser, wenn Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um die Check-in-Fristen einzuhalten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Reservierung zu stornieren, wenn Sie die Check-in-Fristen nicht einhalten. Wir oder unsere Bevollmächtigten informieren Sie über die Check-in-Frist für Ihren ersten Flug mit uns. Für alle weiteren Flüge auf Ihrer Reise obliegt es Ihnen, sich über die entsprechenden Check-in-Fristen zu informieren. Die Check-in-Fristen für unsere Flüge finden Sie auf unserer Website oder erhalten Sie auf Anfrage von uns oder einem Bevollmächtigten.
6.2. Sie müssen sich spätestens zu dem beim Check-in angegebenen Zeitpunkt am Gate einfinden. Tun Sie dies nicht, wird dies als „Nicht-Erscheinen“(No-Show) gewertet und es wird eine Gebühr dafür erhoben, dass Sie den reservierten Platz nicht genutzt haben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an uns, um Informationen über die anfallende Gebühr zu erhalten.
6.3. Wenn Sie eingecheckt haben, dann aber ohne triftigen Grund beschließen, nicht zu fliegen, und dadurch das Flugzeug verspätet abhebt, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die durch die Verspätung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Wir sind berechtigt, ausstehende Beträge mit Geldern zu verrechnen, die uns von Ihnen vorliegen.
6.4. Wir können Ihren Sitzplatz stornieren, wenn Sie nicht rechtzeitig am Gate erscheinen oder zwar anwesend sind, Ihnen das Boarding jedoch gemäß diesen Beförderungsbedingungen verweigert wird.
6.5. Wenn Sie Ihre Reservierung nicht wahrnehmen, sind wir berechtigt, den nicht genutzten Sitzplatz anderweitig zu vergeben, ohne dass Sie einen Anspruch auf eine Erstattung oder sonstige Vergütung des von einem anderen Passagier gezahlten Flugpreises haben.
6.6. Wir haften nicht für Verluste oder Kosten, die Ihnen durch die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels entstehen.
7.1. RECHT AUF BEFÖRDERUNGSVERWEIGERUNG
7.1.1. Im Rahmen unseres billigen Ermessens können wir die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck ablehnen, wenn wir Sie zuvor schriftlich darüber informiert haben, dass wir Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr auf unseren Flügen befördern werden. Ebenso können wir die Beförderung verweigern, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen oder wir berechtigterweise annehmen müssen, dass diese eintreten könnten. (Dabei sind wir nicht verpflichtet, Nachforschungen darüber anzustellen, ob ein solcher Fall tatsächlich eintreten wird):
- (a) Die Maßnahme ist erforderlich, um geltende Gesetze, Vorschriften oder behördliche Anordnungen eines Staates oder Landes einzuhalten, aus dem, in das oder über das der Flug führt;
b) Die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck könnte die Sicherheit des Flugzeugs oder die Sicherheit, Gesundheit oder den Komfort anderer Passagiere oder der Flugzeugbesatzung gefährden oder beeinträchtigen bzw. den geordneten Ablauf des Fluges stören oder zu stören drohen;
(c) Ihr geistiger oder körperlicher Zustand – einschließlich Anzeichen von Alkohol- oder Drogeneinfluss – stellt nach unserer Einschätzung eine Gefährdung für Sie selbst, andere Personen, die Flugzeugbesatzung, das Flugzeug oder Eigentum dar oder könnte andere Passagiere erheblich belästigen;
(d) Sie verweigern die Einhaltung medizinischer Anweisungen von Behörden oder Fluggesellschaften, etwa das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder die Durchführung von Gesundheitskontrollen oder -untersuchungen, die von uns oder einer Behörde angeordnet wurden;
(e) Sie sind im Besitz illegaler Drogen oder wir haben berechtigten Grund zur Annahme, dass dies der Fall ist;
(f) Sie verweigern eine Sicherheitskontrolle oder beantworten Sicherheitsfragen beim Check-in oder Boarding nicht zufriedenstellend, bestehen eine Sicherheitsbewertung nicht oder manipulieren Sicherheitsplomben an Ihrem Gepäck oder entfernen Sicherheitsaufkleber von Ihrer Bordkarte;
(g) Sie haben den anwendbaren Flugpreis sowie alle Steuern, Gebühren und Zuschläge nicht vollständig bezahlt;
(h) Sie haben gegenüber unserem Bodenpersonal, unserer Flugzeugbesatzung oder unseren Bevollmächtigten Anweisungen missachtet oder sich ungebührlich verhalten;
(i) Sie haben Sicherheits-, Verhaltens- oder anderweitige Anweisungen (etwa zum Sitzplatz, zur Gepäckaufbewahrung, zum Rauchverbot, Alkoholkonsum, Drogen oder zur Nutzung elektronischer Geräte) nicht befolgt oder unsere Mitarbeitenden an der Ausübung ihrer Aufgaben gehindert;
(j) Sie haben sich vor dem Flug, beim Boarding oder an Bord des Flugzeugs beleidigend, bedrohend, belästigend oder unanständig gegenüber Bodenpersonal, Flugzeugbesatzung, Passagieren oder anderen Personen verhalten oder entsprechende Sprache verwendet;
(k) Sie haben eine Bombendrohung, eine Entführungsandrohung oder eine ähnliche Sicherheitsbedrohung ausgesprochen oder vorgetäuscht;
(l) Sie haben während des Check-ins, beim Boarding, an Bord oder während des Ausstiegs eine strafbare Handlung begangen;
(m) Sie haben die Check-in-Frist nicht eingehalten oder sind nicht rechtzeitig am Gate erschienen;
(n) Sie verfügen nach unserer Einschätzung nicht über gültige oder rechtmäßig erworbene Reisedokumente; oder Sie erfüllen nicht die erforderlichen Visabestimmungen; oder Sie versuchen, in ein Land einzureisen, das lediglich als Transitland dient (außer wenn dies nach dem anwendbaren Recht des betreffenden Landes zulässig ist), oder in ein Land, für das Sie keine gültigen Reisedokumente besitzen; oder Sie vernichten Ihre Reisedokumente während des Flugs oder zwischen Check-in und Boarding bzw; scheinen dies getan zu haben; oder Sie verweigern die Vorlage Ihrer Reisedokumente gegenüber dem Bodenpersonal; oder Sie verweigern es, Ihre Reisedokumente auf Aufforderung gegen Quittung der Flugzeugbesatzung auszuhändigen;
(o) Sie verweigern die Erlaubnis, Kopien Ihrer Reisedokumente anzufertigen;
(p) Behörden des Ziellandes, Transit- oder Zwischenstopplandes teilen uns mündlich oder schriftlich mit, dass Ihnen die Einreise verweigert wird, oder dass Ihnen bzw. einer mitreisenden Person die Ausreise gerichtlich oder behördlich untersagt ist;
(q) Sie legen ein Ticket vor, das unrechtmäßig erworben wurde oder den Anschein erweckt, unrechtmäßig erworben worden zu sein, das nicht von uns oder einem unserer Bevollmächtigten ausgestellt wurde, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, das vom ausstellenden Transportunternehmen storniert oder gesperrt wurde oder das gefälscht, verfälscht oder nachgemacht zu sein scheint;
(r) Sie können nicht nachweisen, dass Sie die auf dem Ticket genannte Person sind;
(s) Sie haben gegen Artikel 3.3 zur Reihenfolge und Verwendung von Coupons verstoßen, das Ticket wurde nicht von uns oder einem Bevollmächtigten ausgestellt oder verändert oder es ist beschädigt;
(t) Die zur Bezahlung verwendete Debit- oder Kreditkarte lautet auf den Namen einer dritten Person, die zur Freigabe Ihres Tickets erforderlichen Autorisierungsunterlagen wurden nicht übermittelt oder diese Person ist beim Check-in nicht mit Ihnen anwesend;
(u) Sie legen ein Ticket vor, das unrechtmäßig oder offenbar auf betrügerische Weise erworben wurde – beispielsweise, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass die zur Zahlung verwendete Debit- oder Kreditkarte missbräuchlich genutzt wurde oder das Ticket durch fehlerhafte oder betrügerische Einlösung einer Flugprämie im Rahmen eines Vielfliegerprogramms ausgestellt wurde;
(v) Die auf dem Ticket angegebene Reiseklasse entspricht nicht der Buchungsklasse;
(w) Sie verweigern die Herausgabe von Informationen, die eine Behörde gesetzlich von uns verlangt, oder Sie haben falsche oder irreführende Angaben gemacht;
(x) Sie erfüllen nicht die Anforderungen aus Artikel 5.4 zum Thema Sitzplätze oder Artikel 7.2 zur Flugtauglichkeit.
(y) Sie erfüllen nicht die Anforderungen aus Artikel 7 zur Beförderung von Personen mit besonderem Betreuungsbedarf, Kindern, Schwangeren oder Neugeborenen;
(z) Sie verstoßen gegen die Vorschriften zum Transport von Waffen oder gefährlichen Gegenständen; oder
(aa) Sie haben eines der oben genannten Verhaltensweisen oder Unterlassungen bereits zuvor bei uns oder bei einer anderen Fluggesellschaft begangen, und wir haben berechtigten Grund zu der Annahme, dass Sie dies erneut tun könnten; oder Ihnen wurde bereits zuvor von einer anderen Fluggesellschaft die Beförderung verweigert – aus Gründen, die mit Ihrem Verhalten in Zusammenhang stehen; oder Sie haben gegen eine der Pflichten aus Artikel 11.1 verstoßen, die sich auf eine vorherige Beförderung mit uns oder mit einer anderen Fluggesellschaft beziehen.
7.1.2. Wenn Ihnen aus einem der in Artikel 7.1.1 genannten Gründe die Beförderung verweigert wird, können wir nach unserem alleinigen Ermessen die verbleibenden ungenutzten Teile Ihres Tickets stornieren. In diesem Fall haben Sie weder Anspruch auf die Fortsetzung Ihrer Reise noch auf eine Rückerstattung – weder für den Flugabschnitt, auf dem Ihnen die Beförderung verweigert wurde, noch für einen späteren Flugabschnitt, der durch das Ticket abgedeckt ist. Wir haften nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die aus der Beförderungsverweigerung oder Ihrer Entfernung aus dem Flugzeug während eines Abschnitts Ihrer Reise entstehen. Wir behalten uns das Recht vor, von Ihnen alle angemessenen Kosten und Aufwendungen für eine solche Maßnahme gemäß Artikel 11.2 zu verlangen.
7.1.3. Wenn Ihnen die Beförderung aus einem der in Artikel 7.1.1 genannten Gründe verweigert wurde, haften Sie uns gegenüber und erstatten alle angemessenen Kosten und Aufwendungen, die uns dadurch entstehen, einschließlich: (a) Reparatur oder Ersatz von Eigentum, das durch Sie verloren ging, beschädigt oder zerstört wurde; (b) Entschädigungen, die wir an andere Personen, einschließlich Passagieren oder Besatzungsmitgliedern, aufgrund Ihrer Handlungen zahlen mussten; (c) Kosten infolge einer Umleitung oder Verspätung des Flugzeugs, die notwendig wurde, um Sie und/oder Ihr Gepäck zu entfernen. Zur Begleichung solcher Kosten dürfen wir auf alle bei uns vorhandenen Gelder von Ihnen zurückgreifen.
7.2. BESONDERE BETREUUNG UND FLUGTAUGLICHKEIT
7.2.1. BESONDERE BETREUUNG
7.2.1.1. Die Beförderung von Passagieren mit besonderer Betreuung ist von einer vorherigen Absprache mit uns abhängig. Passagiere, die uns zum Zeitpunkt der Reservierung über eine Behinderung oder besondere Bedürfnisse informiert haben und von uns zur Beförderung akzeptiert wurden, dürfen anschließend nicht wegen dieser Behinderung oder besonderen Bedürfnisse von der Beförderung ausgeschlossen werden. Falls sich Ihre Anforderungen an besondere Betreuung nach unserer ursprünglichen Zustimmung zur Beförderung nachteilig verändern, müssen Sie uns umgehend über die geänderten Umstände informieren und eine erneute Zustimmung zur Beförderung einholen.
7.2.1.2. Sofern keine entgegenstehenden gesetzlichen Regelungen bestehen, behalten wir uns das Recht vor, Passagiere mit besonderer Betreuung von der Beförderung auszuschließen, wenn sie uns bei der Reservierung nicht über ihre besonderen Bedürfnisse informiert haben. Wir werden uns jedoch in angemessenem Umfang bemühen, diesen Passagieren entgegenzukommen.
7.2.1.3. Falls es für die Sicherheit erforderlich ist, Sie Sicherheitsanweisungen nicht selbstständig verstehen können oder im Notfall Unterstützung benötigen, können wir verlangen, dass Sie mit einer Begleitperson reisen.
7.2.1.4. Passagiere mit besonderer Betreuung werden gebeten, sich frühzeitig zum Check-in und ggf. zum Boarding einzufinden, um sicherzustellen, dass die angeforderte Unterstützung rechtzeitig bereitgestellt werden kann. Wir werden unser Möglichstes tun, um eine rechtzeitige Ausstiegshilfe zu gewährleisten, haften jedoch nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle durch Dritte.
7.2.2. FLUGTAUGLICHKEIT
7.2.2.1. Bevor Sie ein Flugzeug besteigen, müssen Sie sich mit hinreichender Sicherheit vergewissert haben, dass Sie gesundheitlich flugtauglich sind. Falls Ihnen die Flugtauglichkeit unter bestimmten Bedingungen bescheinigt wurde (z. B. bei Einnahme von Medikamenten), liegt es in Ihrer Verantwortung, alle entsprechenden Vorkehrungen vor, während und nach dem Flug zu treffen und auf Verlangen schriftliche Nachweise über Ihre Flugtauglichkeit vorzulegen, sofern dies in den Beförderungsbedingungen verlangt wird. Bestehen Zweifel an Ihrer Flugtauglichkeit, dürfen Sie nur dann befördert werden, wenn eine der in Artikel 7.2.2.2 genannten Voraussetzungen erfüllt ist.
7.2.2.2. Vorbehaltlich geltender gesetzlicher Vorschriften dürfen Sie befördert werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- (a) Sie haben uns spätestens 72 Stunden vor Abflug einen ärztlichen Bericht eines entsprechend qualifizierten Arztes übermittelt, der Ihre Flugtauglichkeit für die geplante Reise bestätigt. Der Bericht darf nicht älter als zehn Tage zum Zeitpunkt Ihres Reiseantritts sein;
(b) Sie haben uns spätestens 72 Stunden vor Abflug ein ausgefülltes und von einem qualifizierten Arzt unterzeichnetes Medical Information Form vorgelegt (ein Muster finden Sie im Download-Bereich unserer Website), und unser Medical Centre hat nach Prüfung des Formulars Ihre Flugtauglichkeit bestätigt; oder
(c) Sie besitzen eine gültige FREMEC-Karte (Frequent Traveller’s Medical Card), aus der hervorgeht, dass Sie regelmäßig reisen und medizinisch flugtauglich sind.
7.2.2.3. Falls wir im Rahmen unseres billigen Ermessens zu dem Schluss kommen, dass Zweifel daran bestehen, ob Sie den Flug ohne medizinische Unterstützung sicher absolvieren können, oder wenn eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, oder wenn wir beim Check-in oder beim Boarding aus medizinischer Sicht berechtigte Gründe haben anzunehmen, dass sich Ihr Gesundheitszustand seit Ausstellung eines ärztlichen Attests oder Ihrer FREMEC-Karte wesentlich verschlechtert hat, oder wenn Sie möglicherweise an einer Krankheit leiden, die (a) nach unserer Einschätzung akut ansteckend oder übertragbar und lebensbedrohlich für andere Passagiere oder Besatzungsmitglieder ist, (b) zu ungewöhnlichem Verhalten oder körperlichen Zuständen führen kann, die das Wohlbefinden oder den Komfort anderer Passagiere oder Crewmitglieder beeinträchtigen, (c) ein mögliches Risiko für die Sicherheit des Flugs darstellt oder (d) dazu führen könnte, dass der Flug umgeleitet oder außerplanmäßig unterbrochen werden muss, behalten wir uns das Recht vor, die Vorlage einer aktuellen medizinischen Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verlangen oder Ihre Beförderung abzulehnen.
7.2.3. MASSNAHMEN ZUM GESUNDHEITSSCHUTZ
7.2.3.1. Sie sind verpflichtet, sich über sämtliche geltenden gesundheitlichen Schutzmaßnahmen zu informieren und diese jederzeit einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Einreise- und Grenzschutzbestimmungen, die von uns und/oder von internationalen oder nationalen Gesundheitsbehörden, Flughafenbetreibern oder anderen Fluggesellschaften erlassen und regelmäßig angepasst werden können. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die Einhaltung von Abstandsregeln sowie das Mitführen von Handdesinfektionsmitteln oder anderen Hygieneartikeln beim Einsteigen, während des Flugs und beim Verlassen des Flugzeugs.
7.2.3.2. Nach unserem uneingeschränkten Ermessen können wir Sie vor dem Einsteigen und während des Flugs auffordern, sich einer berührungslosen Temperaturmessung zu unterziehen. Dies dient der Sicherheit der gesamten Flugzeugbesatzung und der Passagiere an Bord. Falls Sie Symptome wie Fieber (ab 38 °C), anhaltenden Husten, Atemnot oder allgemeines Unwohlsein zeigen, sind wir berechtigt, entsprechende Schutzmaßnahmen während des Flugs umzusetzen.
7.3. KINDER
7.3.1. Kinder unter zwei (2) Jahren dürfen nur reisen, wenn sie jeweils von mindestens einer erwachsenen Person begleitet werden.
7.3.2. Kinder unter zwölf (12) Jahren müssen entweder von einem Familienmitglied oder einer beauftragten Person begleitet werden, die mindestens 18 Jahre alt ist. Andernfalls müssen sie als alleinreisende Kinder registriert werden. Alleinreisende Kinder werden nur akzeptiert, wenn ein vollständig ausgefülltes „Formular für alleinreisende Kinder“ vorliegt.
7.3.3. Kinder im Alter von fünf (5) bis unter zwölf (12) Jahren dürfen nur mit unserer vorherigen Zustimmung ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen.
7.3.4. Alle Kinder im Alter von fünf (5) bis zwölf (12) Jahren, die ohne erwachsene Begleitung reisen, müssen als „alleinreisende Kinder“ registriert sein. Ihre Beförderung unterliegt den Beförderungsbedingungen sowie den entsprechenden Regelungen auf unserer Website bzw. in unseren Verkaufsstellen. Zudem ist sie abhängig von der vorherigen Preisvereinbarung und der Zahlung eines zusätzlichen Entgelts, das bei der Reservierung mitgeteilt wird.
7.4. WERDENDE MÜTTER UND NEUGEBORENE
7.4.1. Wenn Sie ab der 28. Schwangerschaftswoche reisen, ist die Beförderung nur möglich, wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen, das:
- (a) von einer qualifizierten Ärztin bzw. einem qualifizierten Arzt innerhalb der letzten sieben (7) Tage vor Reisebeginn ausgestellt wurde;
(b) Ihren voraussichtlichen Geburtstermin enthält;
(c) bestätigt, dass Sie für die gesamte geplante Reiseroute flugtauglich sind und
(d) bescheinigt, dass es sich um eine komplikationslose Schwangerschaft handelt.
7.4.2. Sie müssen eine Kopie des ärztlichen Attests jederzeit mitführen. Wenn Sie auf Nachfrage eines Mitglieds unseres Personals kein entsprechendes Dokument vorlegen können, behalten wir uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern.
7.4.3. Neugeborene unter sieben (7) Tagen werden in der Regel nicht zur Beförderung zugelassen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an uns. Wenn Sie mit einem Neugeborenen reisen, müssen Sie jederzeit einen Nachweis über das Geburtsdatum mitführen.
7.5. ERSTATTUNG VON MEDIZINISCHEN KOSTEN
Wenn Sie während eines Flugs verletzt werden oder erkranken (sofern dies nicht auf Ursachen zurückzuführen ist, die in unserem Verantwortungsbereich oder dem eines Bevollmächtigten liegen), tragen Sie sämtliche dadurch entstehenden Kosten – einschließlich medizinischer Behandlung und Transport. Falls ein Flug umgeleitet werden muss, weil Sie eine der Anforderungen gemäß Artikel 7.2 oder 7.4 nicht erfüllt haben, gehen alle damit verbundenen Kosten ebenfalls zu Ihren Lasten. Wir sind berechtigt, den Wert ungenutzter Flugabschnitte oder sonstiger bei uns hinterlegter Gelder zur Deckung dieser Kosten zu verrechnen.
8.1. FREIGEPÄCKMENGE
8.1.1. Ihr Freigepäck richtet sich nach dem von Ihnen gebuchten Ticket. Die entsprechende Freigepäckmenge ist auf Ihrem Ticket oder – im Fall eines elektronischen Tickets – auf Ihrem Reiseplan/Beleg ausgewiesen und richtet sich nach den zum Zeitpunkt Ihres Flugs geltenden Gepäckbestimmungen. Unsere Bedingungen und Einschränkungen erhalten Sie auf Anfrage bei uns oder unseren Bevollmächtigten.
8.1.2. Bitte beachten Sie, dass unterschiedliche Freigepäckmengen gelten können, wenn Sie mit Codeshare- oder Interline-Partnern reisen. Wir empfehlen, sich bei Ihrer örtlichen Reiseagentur oder unserem Reservierungsteam zu erkundigen, wenn Sie nicht sicher sind, mit welcher Fluggesellschaft Sie reisen, und die Freigepäckinformationen der jeweiligen Fluggesellschaft zu prüfen. Diese Informationen sind in jedem Fall vor Abschluss der Buchung auf unserer Website abrufbar.
8.2. ÜBERGEPÄCK
8.2.1. Für die Beförderung von Gepäck, das die Freigepäckmenge überschreitet, wird ein zusätzliches Entgelt erhoben. Die geltenden Tarife sind auf Anfrage bei uns oder unseren Bevollmächtigten erhältlich und können von uns geändert werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung von Gepäck, das die zulässige Menge übersteigt, abzulehnen. Übergepäck wird nur dann auf demselben Flug befördert, wenn ausreichend Platz im Flugzeug vorhanden ist und das entsprechende Zusatzentgelt entrichtet wurde. Falls kein Platz verfügbar ist, behalten wir uns das Recht vor, das Übergepäck mit einem späteren Flug zu befördern.
8.2.2. Tiere gelten als Übergepäck, mit Ausnahme von Assistenzhunden, wie in Artikel 8.10 näher beschrieben.
8.3. WERTDEKLARATION FÜR AUFGEGEBENES GEPÄCK
Sie können für aufgegebenes Gepäck einen höheren Wert angeben, als es die geltenden Haftungsgrenzen vorsehen, sofern wir an dem betreffenden Ort eine solche Wertdeklaration ermöglichen. Die entsprechenden Gebühren sind von Ihnen zu tragen. Wertdeklarationen sind am Abflugort für die gesamte Strecke bis zum Reiseziel zu bezahlen. Wenn der Flug von einem anderen Transportunternehmen durchgeführt wird, muss die Wertdeklaration direkt bei diesem vorgenommen und bezahlt werden. Im Fall eines Zwischenstopps akzeptieren wir eine Wertdeklaration nur bis zu diesem Zwischenstopp. Wir behalten uns das Recht vor, die Annahme einer Wertdeklaration abzulehnen, wenn ein Teil der Beförderung durch ein anderes Transportunternehmen erfolgt, das diese Möglichkeit nicht anbietet. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, Gepäck mit Wertdeklaration abzulehnen, wenn die Gegenstände nicht korrekt beschrieben, unzureichend verpackt oder beschädigt sind. Für Gegenstände, die grundsätzlich nicht als Gepäck akzeptiert werden, bieten wir keine Wertdeklaration an. Sie müssen die Wertdeklaration und die Zahlung der entsprechenden Gebühren bei jeder Aufgabe des betreffenden Gepäcks erneut vornehmen.
8.4. NICHT ZULÄSSIGE GEGENSTÄNDE IM GEPÄCK
8.4.1. Sie dürfen keine der folgenden Gegenstände in Ihrem Gepäck mitführen:
- (a) Gegenstände, die nicht unter die Definition von „Gepäck“ gemäß Artikel 1 fallen;
(b) Gegenstände, die das Flugzeug, an Bord befindliche Personen oder Eigentum gefährden können, wie in den „Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr“ und den „Gefahrgutvorschriften der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IATA)“ sowie in unseren Gepäckbestimmungen aufgeführt (weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich);
(c) Gegenstände, deren Beförderung nach geltenden Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen oder staatlichen Richtlinien eines betroffenen Abflug- oder Ziellandes untersagt ist; oder
(d) Gegenstände, die nach unserer Einschätzung für die Beförderung ungeeignet sind, weil sie gefährlich oder unsicher sind oder aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe, Form oder Beschaffenheit – z. B. weil sie zerbrechlich oder leicht verderblich sind – nicht für den Transport geeignet sind, insbesondere unter Berücksichtigung des eingesetzten Flugzeugs.
Informationen zu unzulässigen Gegenständen sind auf Anfrage erhältlich.
8.4.2. Feuerwaffen und Munition, ausgenommen für Jagd- oder Sportzwecke, dürfen nicht im Gepäck befördert werden. Feuerwaffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke können unter bestimmten Voraussetzungen als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden. Feuerwaffen müssen entladen, gesichert und ordnungsgemäß verpackt sein – dies liegt in unserem Ermessen. Die Beförderung von Munition unterliegt den ICAO- und IATA-Vorschriften gemäß 8.4.1 und sie muss getrennt von der Feuerwaffe verpackt sein. In jedem Fall müssen Sie sich vor dem Flug mit uns in Verbindung setzen, da eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörden und anderer Grenzbehörden erforderlich ist. Unsere Zustimmung muss spätestens drei (3) Tage vor Ihrem Flug vorliegen (die Zustimmung liegt in unserem alleinigen Ermessen). Gegebenenfalls sind auch alle erforderlichen Genehmigungen und Nachweise von Behörden des Abflug- und Ziellandes vor Reiseantritt vorzulegen.
8.4.3. Waffen wie antike Feuerwaffen, Schwerter, Messer oder ähnliche Gegenstände dürfen nur nach unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck transportiert werden, sind jedoch in der Kabine grundsätzlich nicht gestattet.
8.4.4. Folgende Gegenstände dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck enthalten sein: zerbrechliche oder leicht verderbliche Waren, Lebensmittel, Medikamente (es sei denn, sie wurden Ihnen persönlich ärztlich verschrieben), Statuen und Kunstgegenstände, Geld, Schlüssel, Schmuck, Edelmetalle, persönliche elektronische Geräte (z. B. tragbare Computer, Mobiltelefone, Kameras, Videokameras, Powerbanks usw.), handelbare Papiere, Wertpapiere oder andere Wertsachen, Warenmuster, Geschäftsdokumente oder sonstige Arbeitsmittel, die als wertvoll oder unersetzlich gelten können, Pässe und andere Ausweisdokumente sowie alle weiteren Gegenstände, die für die Beförderung im aufgegebenen Gepäck ungeeignet sind.
8.4.5. Falls Sie entgegen dieser Bestimmungen dennoch Gegenstände gemäß den Artikeln 8.4.1, 8.4.2 oder 8.4.4 in Ihrem Gepäck mitführen, übernehmen wir keine Haftung für Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände oder für Schäden, die durch diese verursacht werden. Unabhängig davon ist unsere potenzielle Haftung auf den in dem jeweils anwendbaren Übereinkommen genannten Höchstbetrag beschränkt.
8.5. RECHT AUF BEFÖRDERUNGSVERWEIGERUNG
8.5.1. Wir verweigern die Beförderung als Gepäck für die in Artikel 8.4 genannten Gegenstände, sofern sie nicht auf die dort zulässige Weise zur Beförderung zugelassen sind, und wir behalten uns das Recht vor, die weitere Beförderung solcher Gegenstände abzulehnen, sobald sie entdeckt werden – unabhängig davon, ob und wann wir über deren Vorhandensein informiert wurden oder sie selbst entdecken.
Sicherheits- oder betriebliche Gründe oder der Komfort der anderen Passagiere. Informationen zu unzulässigen Gegenständen sind auf Anfrage erhältlich.
8.5.3. Wir können die Annahme von Gepäck zur Beförderung ablehnen, wenn es nach unserem Ermessen nicht ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältnissen verpackt ist. Informationen zu Verpackungen und Behältnissen, die von uns nicht akzeptiert werden, sind auf Anfrage erhältlich.
8.5.4. Wir sind nicht verpflichtet, abgelehntes Gepäck oder Gegenstände in Verwahrung zu nehmen. Sie sind verpflichtet, uns auf Anfrage alle Bußgelder, Kosten, Verluste oder Verbindlichkeiten zu erstatten, die uns im Zusammenhang mit der Entsorgung oder dem sicheren Transport von Gepäck entstehen, dessen Beförderung wir abgelehnt haben.
8.6. DURCHFÜHRUNG VON KONTROLLEN
8.6.1. Aus Gründen der Sicherheit, Gesundheit und Gefahrenabwehr können wir verlangen, dass Sie einer Durchsuchung oder Kontrolle Ihrer Person sowie einer Durchsuchung, Kontrolle oder Röntgenuntersuchung Ihres Gepäcks zustimmen. Wenn Sie nicht anwesend sind, kann Ihr Gepäck in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden, um festzustellen, ob es Gegenstände gemäß Artikel 8.4 oder Waffen, Munition oder andere nicht ordnungsgemäß gemeldete Gegenstände enthält. Wenn Sie sich weigern, dieser Aufforderung nachzukommen, können wir die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck verweigern. Sollte durch eine solche Durchsuchung oder Kontrolle ein Schaden entstehen, haften wir nur, wenn dieser auf unser Verschulden oder unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Die Ausübung oder Nichtausübung dieses Kontrollrechts durch uns gilt nicht als Zustimmung zur Beförderung von Gepäck, das gemäß diesen Beförderungsbedingungen unzulässig ist.
8.6.2. Sie sind verpflichtet, Sicherheitskontrollen Ihres Gepäcks durch staatliche Behörden, Flughafenpersonal, Polizei, Militär oder andere an Ihrer Beförderung beteiligte Transportunternehmen zuzulassen.
8.6.3. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über Sicherheitsanforderungen anderer Länder zu informieren und diese einzuhalten, insbesondere wenn dort vorgeschrieben ist, dass aufgegebenes Gepäck so verschlossen sein muss, dass es ohne Beschädigung geöffnet werden kann, auch wenn der Passagier nicht anwesend ist.
8.7. AUFGEGEBENES GEPÄCK
8.7.1. Wenn Sie uns Gepäck zur Aufgabe übergeben, übernehmen wir dessen Verwahrung und stellen für jedes einzelne aufgegebene Gepäckstück ein Gepäckidentifikationsetikett aus.
8.7.2. Aufgegebenes Gepäck muss mit Ihrem Namen oder einem anderen eindeutigen Identifikationsmerkmal versehen sein.
8.7.3. Aufgegebenes Gepäck wird nach Möglichkeit mit demselben Flugzeug wie Sie befördert, es sei denn, wir entscheiden aus Sicherheits-, Schutz- oder betrieblichen Gründen, es auf einem anderen Flug zu befördern. Wird Ihr aufgegebenes Gepäck mit einem späteren Flug befördert, übergeben wir es dem Inhaber der Gepäckquittung gemäß Artikel 8.9.2 und 8.9.3 am Zielflughafen, es sei denn:
- (i) geltendes Recht am Ort der Gepäckabholung verlangt Ihre Anwesenheit zur Zollabfertigung;
(ii) der Grund für die getrennte Beförderung liegt in Größe, Gewicht oder Beschaffenheit des Gepäcks; oder
(iii) Sie haben gegen diese Beförderungsbedingungen verstoßen;
in diesen Fällen müssen Sie das Gepäck am Ankunftsflughafen auf eigene Kosten abholen.
8.7.4. Sofern wir nicht entschieden haben, dass Ihr aufgegebenes Gepäck getrennt befördert wird, erfolgt keine Beförderung desselben, wenn Sie das Flugzeug, auf dem es verladen wurde, nicht besteigen oder dieses vor dem Abflug oder an einem Zwischenstopp wieder verlassen, ohne erneut einzusteigen.
8.7.5. Sie müssen sicherstellen, dass Ihr aufgegebenes Gepäck ausreichend robust und sicher verpackt ist, um den gewöhnlichen Belastungen einer Beförderung im Flugverkehr ohne Schaden standzuhalten (abgesehen von üblichem Verschleiß).
8.7.6. Wenn das Gewicht Ihres aufgegebenen Gepäcks nicht auf dem Ticket angegeben ist und keine Gebühren für Übergepäck entrichtet wurden, wird bis zum Gegenbeweis davon ausgegangen, dass das Gesamtgewicht des betreffenden Gepäcks Ihre Freigepäckmenge nicht überschreitet.
8.8. HANDGEPÄCK
8.8.1. Wir können von Zeit zu Zeit Höchstmaße und/oder ein Höchstgewicht für das Gepäck festlegen, das Sie mit an Bord des Flugzeugs nehmen dürfen. Sofern wir keine derartigen Vorgaben gemacht haben, muss Gepäck, das Sie mit an Bord nehmen, entweder unter den Sitz vor Ihnen oder in ein geschlossenes Staufach in der Kabine des Flugzeugs passen. Wenn Ihr Gepäck nicht entsprechend verstaut werden kann oder zu schwer ist oder aus anderen Gründen als unsicher gilt, muss es gemäß den Regelungen dieses Artikels 8 als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
8.8.2. Gegenstände, die unserer Einschätzung nach nicht für die Beförderung im Frachtraum geeignet sind (etwa empfindliche Musikinstrumente) und die die Anforderungen gemäß Artikel 8.8.1 nicht erfüllen, werden nur dann zur Beförderung in der Kabine akzeptiert, wenn Sie uns vorher darüber informiert haben und wir die Mitnahme genehmigt haben. Für diesen Service kann ein gesondertes Entgelt anfallen oder Sie müssen einen zusätzlichen Sitzplatz erwerben, falls der Gegenstand nicht im oberen Staufach der Kabine untergebracht werden kann. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an uns.
8.9. ABHOLUNG UND AUSLIEFERUNG DES AUFGEGEBENEN GEPÄCKS
8.9.1. Vorbehaltlich Artikel 8.7.3 sind Sie verpflichtet, Ihr aufgegebenes Gepäck unverzüglich abzuholen, sobald es an Ihrem Reiseziel oder Zwischenstopp zur Abholung bereitgestellt wird. Wenn Sie es nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abholen, können wir eine Lagergebühr berechnen. Wird das Gepäck von uns verwahrt, beschränkt sich unsere Haftung auf die eines Lagerhalters. Wird es von einem Dritten gelagert, gelten die mit diesem Dritten vereinbarten Bedingungen.
8.9.2. Nur der Inhaber der Gepäckquittung und des Gepäckidentifikationsetikets ist berechtigt, das aufgegebene Gepäck in Empfang zu nehmen. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Überprüfung der Identität oder Befugnis des Inhabers des Gepäckidentifikationsetiketts oder dafür, ob diese Person zur Abholung berechtigt ist.
8.9.3. Wenn eine Person, die aufgegebenes Gepäck abholt, weder die Gepäckquittung vorlegen noch das Gepäck anhand des Gepäckidentifikationsetiketts identifizieren kann, liefern wir das Gepäck nur dann aus, wenn diese Person zu unserer Zufriedenheit nachweist, dass sie berechtigt ist, das Gepäck in Empfang zu nehmen, und eine Freistellungserklärung unterzeichnet.
8.9.4. Wenn Ihr Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach seiner Bereitstellung am Reiseziel oder Zwischenstopp abgeholt wird, geht das Eigentum daran auf uns über. Wir sind in diesem Fall berechtigt, das Gepäck sowie dessen Inhalt ohne weitere Ankündigung oder Haftung nach eigenem Ermessen zu entsorgen. Jeglicher Erlös aus einer solchen Verwertung verbleibt bei uns.
8.10. TIERE
8.10.1. Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen werden in der Regel nur Katzen und Hunde zur Beförderung zugelassen. Wir nehmen ein Tier nur zur Beförderung an, wenn Sie zuvor einen Antrag gestellt haben, unsere Zustimmung erteilt wurde und Sie unsere geltenden Vorschriften sowie alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- (a) Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Tiere über gültige Gesundheits- und Impfzertifikate sowie über Einreise-, Transit- und Ausreisegenehmigungen und alle weiteren von den Aus- oder Einreisestaaten oder Transitländern geforderten Dokumente verfügen. Andernfalls wird das Tier nicht zur Beförderung angenommen. Die Beförderung kann zusätzlichen, auf Anfrage erhältlichen Bedingungen unterliegen.
(b) Wird das Tier als Gepäck angenommen, muss es in einer geeigneten Transportbox untergebracht sein, zusammen mit Futter. Dieses wird nicht auf Ihre Freigepäckmenge angerechnet, sondern gilt als Übergepäck, für das die jeweils geltende Gebühr zu entrichten ist.
(c) Hunde, die Passagiere mit Behinderungen begleiten, sowie emotionale Unterstützungs- oder psychiatrische Assistenztiere werden zusätzlich zur normalen Freigepäckmenge kostenlos als aufgegebenes Gepäck befördert, vorbehaltlich geltender gesetzlicher Regelungen oder von uns festgelegter Bedingungen, die auf Anfrage erhältlich sind.
(d) Die Beförderung von emotionalen Unterstützungs- oder psychiatrischen Assistenzhunden erfordert ein zusätzliches ärztliches Attest, das nicht älter als sechs (6) Monate ist und von einer zugelassenen Fachkraft für psychische Gesundheit ausgestellt wurde. Darin müssen Art des Einsatzes des Tieres sowie Ihr Bedarf an dieser Unterstützung bestätigt werden.
(e) Alle weiteren von uns festgelegten Bedingungen, die Ihnen vor der Beförderung mitgeteilt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website
8.10.2. Sofern auf Ihre Beförderung nicht die Haftungsregelungen des Übereinkommens anwendbar sind, haften wir nicht für Verletzung, Verlust, Erkrankung oder Tod eines von uns beförderten Tieres, es sei denn, dies ist ausschließlich auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen.
8.10.3. Wir übernehmen keine Haftung für Tiere, die ohne sämtliche erforderlichen Ausreise-, Transit-, Einreise-, Gesundheits- oder sonstigen Dokumente zur Beförderung übergeben werden. Sie sind verpflichtet, uns auf Verlangen alle Bußgelder, Kosten, Verluste oder sonstigen Verbindlichkeiten zu erstatten, die uns infolge fehlender oder ungültiger Dokumente entstehen.
8.10.4. Wir haften nicht für den Umstand, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können, weil die Beförderung eines Tieres abgelehnt wurde, das Sie mitführen wollten. Die Annahme zur Beförderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Sie jederzeit die volle Verantwortung für das Tier übernehmen, das sich ausschließlich in Ihrer Obhut befindet. Sie tragen alle im Zusammenhang mit der Beförderung entstehenden Kosten, insbesondere auch für Schäden, die das Tier am Flugzeug, an anderen Personen an Bord oder an deren Eigentum verursacht, sowie Kosten im Zusammenhang mit der Verweigerung der Einreise an Ihrem Reiseziel oder Zwischenstopp. Wir haften nicht für Verletzung, Verlust, Verspätung, Krankheit oder Tod des Tieres im Falle einer verweigerten Einreise oder Durchreise durch ein Land, einen Staat oder ein Gebiet.
8.11. VON DER FLUGHAFENSICHERHEIT ENTFERNTE GEGENSTÄNDE
Wir übernehmen keine Verantwortung und haften nicht für Gegenstände, die von Sicherheitskräften, Flughafenpersonal, Regierungsbeamten, der Polizei, dem Militär oder anderen an Ihrer Beförderung beteiligten Fluggesellschaften von Ihnen oder Ihrem Gepäck entfernt oder einbehalten werden. Passagiere sind selbst dafür verantwortlich, sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften und -richtlinien einzuhalten.
8.12. PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
Wir haften nicht für Schäden an oder Verlust oder Zerstörung Ihrer persönlichen Gegenstände, wenn diese infolge unbeaufsichtigter Zurücklassung in unseren Flugzeugen oder in von uns genutzten Einrichtungen, Flughafengebäuden oder Fahrzeugen auftreten.
9.1. FLUGPLÄNE
9.1.1. Die in unseren Flugplänen angegebenen oder Ihnen mitgeteilten Abflugzeiten und Flugdauern können sich zwischen dem Veröffentlichungsdatum (bzw. Ausstellungsdatum) und dem tatsächlichen Reisedatum ändern. Wir garantieren keine Abflugzeiten oder Flugdauern, und sie sind kein Bestandteil Ihres Beförderungsvertrags mit uns. Flugpläne können ohne vorherige Ankündigung geändert werden, und wir übernehmen keine Haftung für Anschlussverbindungen.
9.1.2. Bevor wir Ihre Buchung annehmen, informieren wir oder unser bevollmächtigter Agent Sie über die zu diesem Zeitpunkt gültige planmäßige Abflugzeit, die auch auf Ihrem Ticket angegeben wird. Es ist möglich, dass wir die planmäßige Abflugzeit nach Ausstellung Ihres Tickets ändern müssen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, uns oder unserem bevollmächtigten Agenten Ihre Kontaktdaten mitzuteilen, damit wir oder dieser Sie über etwaige Änderungen informieren können. Sollten wir nach dem Ticketerwerb eine wesentliche Änderung der planmäßigen Abflugzeit vornehmen, die für Sie nicht akzeptabel ist, und ist es uns nicht möglich, Sie auf einen alternativen Flug mit für Sie akzeptabler Abflugzeit umzubuchen, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung gemäß Artikel 10.2. Darüber hinaus haften wir nicht für etwaige Verluste oder Aufwendungen Ihrerseits.
9.1.3. Wir können ohne Ankündigung andere Transportunternehmen oder Flugzeuge einsetzen.
9.2. FLUGSTORNIERUNG, UMBUCHUNG, VERSPÄTUNGEN USW.
9.2.1. Wir ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um eine Verspätung bei der Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck zu vermeiden. Im Rahmen dieser Maßnahmen und um eine Flugstornierung zu verhindern, können wir in Ausnahmefällen veranlassen, dass ein Flug in unserem Auftrag von einem anderen Transportunternehmen und/oder mit einem anderen Flugzeug durchgeführt wird. Einige Ursachen für Verspätungen oder Flugstornierungen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs, wie z. B. schlechtes Wetter, Streiks, Vogelschlag, Notfälle bei anderen Fluggesellschaften, Maßnahmen der Flugsicherung oder Dritte. In solchen Fällen kann unsere Haftung begrenzt sein.
9.2.2. Sofern in Übereinkommen oder anwendbarem Recht nichts anderes bestimmt ist, gilt: Wenn wir einen Flug stornieren, einen Flug nicht wie geplant durchführen, eine bestätigte Beförderung nicht bereitstellen, einen Reiseziel oder Zwischenstopp nicht anfliegen oder Sie aufgrund unserer Verspätung einen Anschlussflug mit bestätigter Reservierung verpassen – obwohl ausreichende Zeit für den planmäßigen Anschluss gegeben war –, dann bieten wir Ihnen wahlweise Folgendes an:
- (a) Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf einem unserer planmäßigen Flüge mit verfügbaren Sitzplätzen ohne zusätzliche Kosten, ggf. einschließlich einer Verlängerung der Gültigkeit Ihres Tickets; oder
(b) innerhalb eines angemessenen Zeitraums Umbuchung zu dem im Ticket angegebenen Reiseziel mit unseren eigenen Diensten oder mit denen eines anderen Transportunternehmens bzw. mit einem anderen Verkehrsmittel oder in einer anderen Beförderungsklasse, ebenfalls ohne zusätzliche Kosten; oder
(c) Rückerstattung gemäß Artikel 10.2.
9.2.3. Im Falle eines der in Artikel 9.2.2 genannten Ereignisse stellen – sofern in Übereinkommen oder anwendbarem Recht nichts anderes geregelt ist – die in Artikel 9.2.2 (a) bis (c) genannten Optionen Ihre einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel dar. Eine weitergehende Haftung uns gegenüber besteht nicht.
9.3. VERWEIGERTE BEFÖRDERUNG UND HERABSTUFUNG
9.3.1. Falls wir Ihnen trotz bestätigter Reservierung keinen Sitzplatz bereitstellen können, leisten wir Ausgleichszahlungen an die Passagiere, denen die Beförderung verweigert wurde, gemäß den geltenden Gesetzen, diesen allgemeinen Beförderungsbedingungen und unserer Richtlinie zu Ausgleichszahlungen bei verweigerter Beförderung. Eine Kopie dieser Richtlinie stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Soweit nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, haften wir nicht für darüber hinausgehende Verluste oder Ausgaben.
9.3.2. In seltenen Fällen ist es möglich, dass wir Ihnen keinen Sitzplatz in der im Ticket angegebenen Beförderungsklasse anbieten können. In solchen Fällen, in denen Sie in eine niedrigere Beförderungsklasse als auf Ihrem Ticket angegeben umgebucht werden, können Sie – vorbehaltlich Artikel 9.3.4 – eine Erstattung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beantragen. Alternativ können Sie eine unfreiwillige Rückerstattung gemäß Artikel 10.2 wählen. Darüber hinaus haften wir nicht für etwaige Verluste oder Aufwendungen Ihrerseits.
9.3.3. Wir bemühen uns, freiwillige Passagiere zu finden, die im Gegenzug für eine angemessene Entschädigung auf ihre Beförderung verzichten. Bei der Sitzplatzvergabe auf einem überbuchten Flug erhalten alleinreisende Kinder sowie kranke oder mobilitätseingeschränkte Passagiere vorrangig Plätze, sofern sie im Voraus bei uns angemeldet wurden. Die verbleibenden Sitzplätze vergeben wir in der Reihenfolge des Check-ins. Wir behalten uns vor, zusätzliche diskriminierungsfreie Kriterien bei der Sitzplatzvergabe anzuwenden.
9.3.4. Falls Ihnen auf einem von uns durchgeführten Flug die Beförderung verweigert wird oder Sie herabgestuft werden – etwa beim Abflug von einem Flughafen in bestimmten Rechtsgebieten oder wenn Sie Ihr Ticket in einem solchen Rechtsgebiet erworben haben – und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- (a) Sie verfügen über eine bestätigte Reservierung;
(b) Sie haben die Check-in-Frist eingehalten und es bestehen keine anderen berechtigten Gründe zur Verweigerung der Beförderung gemäß diesen Beförderungsbedingungen;
(c) Sie reisen nicht unentgeltlich oder zu einem Sondertarif, der nicht allgemein der Öffentlichkeit zugänglich ist;
dann können Sie unter Umständen Anspruch auf zusätzliche Rechte und Leistungen haben. Wir stellen Ihnen Informationen hierzu in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung.
9.4. ENTSCHÄDIGUNGSANSPRÜCHE NACH EU-VERORDNUNG 261/2004
9.4.1. Wenn Sie Anspruch auf Entschädigung wegen Annullierung, großer Verspätung oder verweigerter Beförderung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 oder entsprechendem nationalen Recht haben, gelten die Bestimmungen dieses Artikels.
9.4.2. Sie müssen Ihre Entschädigungsforderung direkt bei uns einreichen und uns eine Frist von 28 Tagen (oder eine kürzere gesetzliche Frist) zur Beantwortung einräumen, bevor Sie einen Dritten mit der Geltendmachung beauftragen. Forderungen können über unsere Website eingereicht werden. Dieser Artikel schließt nicht aus, dass Sie vorab rechtlichen Rat oder einen Dienstleister zur Beratung hinzuziehen.
9.4.3. Wir bearbeiten keine Forderungen, die ein Dritter in Ihrem Namen einreicht, sofern Sie uns die Forderung nicht zuvor direkt übermittelt und uns keine angemessene Frist zur Reaktion eingeräumt haben. Forderungen, die durch Dritte eingereicht werden, müssen von geeigneten Unterlagen begleitet sein, die deren Berechtigung belegen, in Ihrem Namen zu handeln.
9.4.4. Artikel 9.4.2 und 9.4.3 gelten nicht für Passagiere, die nicht geschäftsfähig sind, z. B. Minderjährige. Der gesetzliche Vormund eines nicht geschäftsfähigen Passagiers kann eine Forderung in dessen Namen bei uns einreichen. Wir behalten uns vor, einen Nachweis über die Vertretungsberechtigung zu verlangen.
9.4.5. Sie können eine Forderung auch im Namen anderer Passagiere derselben Buchung einreichen. Wir behalten uns vor, einen Nachweis zu verlangen, dass Sie hierzu von den anderen Passagieren bevollmächtigt wurden.
9.4.6. Auszahlungen oder Rückerstattungen erfolgen ausschließlich an die zur Buchung verwendete Zahlungskarte oder auf das Bankkonto eines Passagiers der betreffenden Reservierung. Wir behalten uns vor, einen Nachweis dafür zu verlangen, dass das angegebene Konto dem Passagier gehört.
9.4.7. Die Abtretung von Rechten auf Entschädigung, Schadenersatz oder Rückerstattung uns gegenüber ist nur wirksam, wenn die Rechte an natürliche Personen übertragen werden, die in Ihrer Buchung als weitere Passagiere registriert sind, oder – bei Gruppenreisen – an andere Mitglieder dieser Reisegruppe bzw. im Fall von minderjährigen oder geschäftsunfähigen Passagieren an deren gesetzliche Vertreter. In allen anderen Fällen ist die Abtretung von Ansprüchen auf Entschädigung, Schadensersatz oder Rückerstattung gegenüber uns an Dritte unwirksam. Diese Abtretungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Abtretung oder Legalzession gesetzlich vorgeschrieben ist.
9.5. Haftung für Fehler oder Unterlassungen
Sofern Handlungen oder Unterlassungen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig in dem Bewusstsein erfolgen, dass dadurch wahrscheinlich ein Schaden verursacht wird, haften wir nicht für Fehler oder Auslassungen in Flugplänen oder anderen veröffentlichten Zeitplänen, noch für Angaben unserer Mitarbeitenden, Bevollmächtigten oder Vertreter hinsichtlich Abflug- oder Ankunftszeiten oder des Betriebs bestimmter Flüge.
10.1. ALLGEMEINES
Ohne Beeinträchtigung Ihrer Rechte gemäß dem Übereinkommen oder anderen anwendbaren Gesetzen erstatten wir ein Ticket oder einen nicht genutzten Teil davon gemäß den geltenden Tarifbestimmungen oder dem Tarif wie folgt:
10.1.1. Sofern in diesem Artikel nicht anders vorgesehen, sind wir berechtigt, eine Rückerstattung entweder an die im Ticket genannte Person oder an die natürliche oder juristische Person zu leisten, die für das Ticket bezahlt hat, sofern ein geeigneter Zahlungsnachweis vorgelegt wird.
10.1.2. Wurde ein Ticket von einer anderen Person als dem im Ticket genannten Passagier bezahlt und ist im Ticket eine Einschränkung hinsichtlich der Rückerstattung vermerkt, leisten wir die Rückerstattung nur an die Person, die das Ticket bezahlt hat, oder an deren Bevollmächtigte.
10.1.3. Wird ein Ticket von einer anderen Person als der erstattungsberechtigten Person vorgelegt, haften wir nicht gegenüber der erstattungsberechtigten Person, wenn wir die Rückerstattung in gutem Glauben an die vorlegende Person leisten.
10.1.4. Sofern der Passagier keine entsprechende Einschränkung angegeben hat und das Ticket von einem Reisebüro im Namen des Passagiers bezahlt wurde, sind wir berechtigt, mit Leistung der Rückerstattung an das Reisebüro vollständig von unserer Verpflichtung befreit zu werden.
10.1.5. Mit Ausnahme von verlorenen Tickets erfolgt eine Rückerstattung nur gegen Vorlage des Tickets und aller ungenutzten Flugscheine. Diese Anforderung gilt nicht, wenn es sich bei Ihrem Ticket um ein elektronisches Ticket handelt.
10.1.6. Ein Rückerstattungsantrag für Ihr Ticket sollte bei der ausstellenden Stelle gestellt werden. Bei Tickets, die über unsere Website erworben wurden, können Sie den Rückerstattungsantrag online über unsere Website, unser Call-Center oder ein Verkaufsbüro stellen. Sobald ein Online-Antrag gestellt wurde und Sie erstattungsberechtigt sind, erfolgt die Rückzahlung innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Eingang des Antrags.
10.2. UNFREIWILLIGE RÜCKERSTATTUNGEN
10.2.1. Wenn wir (a) Ihren Flug annullieren, (b) Ihren Flug nicht im Wesentlichen planmäßig durchführen, (c) Sie auf einem Flug, für den Sie eine bestätigte Reservierung haben und die Check-in- und Boarding-Fristen eingehalten haben, nicht befördern und die Beförderungsverweigerung nicht auf in diesen Beförderungsbedingungen vorgesehene Gründe zurückzuführen ist, (d) nicht an Ihrem Reiseziel oder Zwischenstopp anhalten oder (e) Sie dadurch einen Anschlussflug mit bestätigter Reservierung verpassen, obwohl ausreichend Zeit für die Verbindung nach der planmäßigen Ankunft bestand, beträgt die Rückerstattung:
- (i) wenn kein Teil des Tickets genutzt wurde, ein Betrag in Höhe des bezahlten Tarifs (einschließlich rückerstattungsfähiger Steuern und Zuschläge); oder
(ii) wenn ein Teil des Tickets genutzt wurde, mindestens die Differenz zwischen dem bezahlten Tarif und dem anwendbaren Tarif für die Beförderung zwischen den Punkten, für die das Ticket genutzt wurde (einschließlich rückerstattungsfähiger Steuern und Zuschläge).
10.3. FREIWILLIGE RÜCKERSTATTUNGEN
10.3.1. Sofern Sie gemäß den geltenden Tarifbestimmungen oder Tarifen Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Tickets aus anderen Gründen als jenen in Artikel 10.2 haben, beträgt die Rückerstattung:
- (i) wenn kein Teil des Tickets genutzt wurde, ein Betrag in Höhe des bezahlten Tarifs (einschließlich rückerstattungsfähiger Steuern und Zuschläge), abzüglich etwaiger anfallender Verwaltungs- und Stornogebühren; oder
(ii) wenn ein Teil des Tickets genutzt wurde, ein Betrag in Höhe der Differenz zwischen dem bezahlten Tarif und dem anwendbaren Tarif für die Beförderung zwischen den Punkten, für die das Ticket genutzt wurde (einschließlich rückerstattungsfähiger Steuern und Zuschläge), abzüglich etwaiger anfallender Verwaltungs- und Stornogebühren.
10.4. RÜCKERSTATTUNG BEI VERLORENEM TICKET
10.4.1. Wenn Sie Ihr Ticket oder einen Teil davon verlieren, erfolgt die Rückerstattung unter Vorlage eines geeigneten Nachweises des Verlusts und gegen Zahlung einer angemessenen Verwaltungsgebühr, sobald wie möglich nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets, unter der Bedingung, dass:
- (a) das verlorene Ticket oder der Teil davon ursprünglich von uns ausgestellt wurde;
(b) das verlorene Ticket oder der Teil davon weder verwendet, noch zuvor rückerstattet oder ersetzt wurde; und
(c) die Person, an die die Rückerstattung erfolgt, sich in der von uns vorgeschriebenen Form verpflichtet, uns den Rückerstattungsbetrag sowie etwaige rechtliche Kosten und Ausgaben für die Suche nach und Benachrichtigung von Ihnen und die Durchsetzung der Vereinbarung zu erstatten, falls wir später feststellen, dass ein Betrug, eine Nutzung oder eine Rückerstattung an eine unberechtigte Person erfolgt ist.
10.5. RECHT AUF VERWEIGERUNG DER RÜCKERSTATTUNG
10.5.1. Wir können eine Rückerstattung verweigern, wenn der Antrag nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets gestellt wird oder nicht von oder im Namen der im Ticket genannten oder dafür zahlenden Person gestellt wird.
10.5.2. Wir können eine Rückerstattung für ein eingereichtes Flugticket verweigern, wenn dieses uns oder den Behörden als Nachweis für die Absicht vorgelegt wurde, das betreffende Land zu verlassen, es sei denn, Sie weisen zu unserer Zufriedenheit nach, dass Sie über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen oder das Land mit einem anderen Transportunternehmen oder auf anderem Wege verlassen werden.
10.5.3. Wir können eine Rückerstattung für ein Flugticket verweigern, wenn dieses aufgrund ungültiger Reisedokumente, eines ungültigen Reisepasses oder Personalausweises beschlagnahmt wurde oder wenn ein Betrugsverdacht besteht.
10.5.4. Wir können die Rückerstattung eines Tickets für einen Flug verweigern, bei dem Ihnen die Beförderung verweigert wurde oder Sie aufgrund Ihres Verhaltens an Bord des Flugzeugs oder wegen Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen vom Flug ausgeschlossen wurden.
10.6. WÄHRUNG UND RÜCKERSTATTUNG AUF ZAHLUNGSKARTENKONTEN
10.6.1. Wir behalten uns das Recht vor, eine Rückerstattung in derselben Weise und in derselben Währung vorzunehmen, die für die Bezahlung des Tickets verwendet wurde.
10.6.2. Rückerstattungen für Tickets, die mit einer Zahlungskarte bezahlt wurden, erfolgen auf das bei der ursprünglichen Buchung verwendete Zahlungskartenkonto. Der erstattungsfähige Betrag, der dem Zahlungskartenkonto gutgeschrieben wird, kann aufgrund von Wechselkursdifferenzen und Gebühren Ihres Zahlungsdienstleisters vom ursprünglich abgebuchten Betrag abweichen. Solche Abweichungen berechtigen Sie nicht zu einem Anspruch gegen uns.
10.7. VON WEM EIN TICKET ERSTATTET WERDEN KANN
Eine freiwillige Rückerstattung eines Tickets erfolgt nur, wenn das Ticket von uns oder unseren Bevollmächtigten ausgestellt wurde.
10.8. BESCHRÄNKUNG IHRER RECHTE
Sofern in diesen Beförderungsbedingungen nicht anders angegeben, stellen die in diesem Artikel 10 aufgeführten Rückerstattungsrechte Ihre einzigen Ansprüche gegen uns dar, wenn Ihre Beförderung aus irgendeinem Grund nicht stattfindet. Wir haften nicht für darüber hinausgehende Verluste oder Aufwendungen.
11.1. ALLGEMEINES
11.1.1. Wenn Sie sich nach unserem billigen Ermessen am Boden oder an Bord des Flugzeugs in einer Weise verhalten, die voraussichtlich:
- (a) gegen die Gesetze eines Staates verstößt, der für das Flugzeug zuständig ist;
(b) das Flugzeug oder Personen bzw. Eigentum an Bord gefährdet oder zu gefährden droht (einschließlich fingierter Drohungen);
(c) die Flugzeugbesatzung oder das Bodenpersonal bei der Ausübung ihrer Aufgaben behindert, stört oder beeinträchtigt;
(d) die Abflug- oder Ankunftszeit eines Flugs verzögert oder eine Umleitung des Flugzeugs verursacht;
(e) der Weigerung, Anweisungen des Bord- oder Bodenpersonals zu befolgen, insbesondere im Hinblick auf das Rauchen, den Konsum von Alkohol oder Drogen, Sicherheits- oder Schutzmaßnahmen oder die Verwendung elektronischer Geräte; oder
(f) anderen Passagieren, Besatzungsmitgliedern oder Sachen Unannehmlichkeiten, Schaden, Verletzungen oder Unwohlsein zuzufügen. Dies umfasst beispielsweise das Filmen und/oder Fotografieren, ausgenommen rein private Aufnahmen,
dürfen wir alle Maßnahmen ergreifen, die wir als angemessen erachten, um die Fortsetzung dieses Verhaltens zu unterbinden, einschließlich körperlicher Zurückhaltung. Wir können Ihnen das Boarding, die Weiterbeförderung oder das Verlassen des Flugzeugs verweigern, ohne dass wir Ihnen gegenüber haftbar sind. Wir können Ihnen außerdem jede zukünftige Beförderung verweigern, ohne dass daraus eine Haftung für uns entsteht. Darüber hinaus können Sie strafrechtlich verfolgt werden. Ein Anspruch auf Erstattung des nicht genutzten Teils des Tickets besteht nicht.
11.1.2. Tritt eines der in Artikel 11.1.1 beschriebenen Verhaltensweisen ein, behalten wir uns außerdem das Recht vor:
- (a) die Angelegenheit der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden zu melden;
(b) Maßnahmen zu ergreifen, um die Wiederholung oder Fortsetzung des Verhaltens zu verhindern, einschließlich körperlicher Zurückhaltung, Entfernung vom Flugzeug oder Verweigerung der Weiterbeförderung nach einem Zwischenstopp (unabhängig davon, ob dieser zum Zweck der Entfernung oder aus einem anderen Grund erfolgt);
(c) die Erstattung sämtlicher Kosten zu verlangen, die uns infolge dieser Maßnahmen entstanden sind, einschließlich Ausgleichszahlungen an andere Passagiere, Bodenpersonal oder Besatzungsmitglieder sowie Reparatur- oder Ersatzkosten für beschädigtes Eigentum.
11.2. ZAHLUNG DER UMLEITUNGSKOSTEN
11.2.1. Wenn wir infolge eines Verhaltens Ihrerseits gemäß Artikel 11.1.1 nach billigem Ermessen entscheiden, das Flugzeug von seinem ursprünglichen Reiseziel abzuleiten, um Sie und/oder Ihr Gepäck aussteigen zu lassen, sind Sie verpflichtet, alle infolge dieser Umleitung entstehenden Kosten zu übernehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebühren für die Flugverkehrskontrolle, zusätzliche Treibstoffkosten, Landegebühren sowie notwendige Kosten für die Flugzeugbesatzung. Darüber hinaus müssen Sie uns alle Kosten erstatten, die uns entstehen:
- (a) durch die Verzögerung des Flugzeugs zum Zweck Ihrer Entfernung und/oder der Entfernung Ihres Gepäcks;
(b) für die Reparatur oder den Ersatz von durch Sie verlorenem, beschädigtem oder zerstörtem Eigentum; und
(c) für die Entschädigung von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern, die durch Ihr Verhalten betroffen sind.
11.2.2. Wir sind berechtigt, etwaige uns vorliegende Gelder von Ihnen mit den gemäß den Artikeln 11.1.2 und 11.2.1 entstandenen Kosten zu verrechnen.
11.3. ELEKTRONISCHE GERÄTE
Aus Sicherheitsgründen können wir den Betrieb elektronischer Geräte an Bord des Flugzeugs untersagen oder einschränken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mobiltelefone, Laptops, tragbare Geräte, Smartwatches, tragbare Aufnahmegeräte, tragbare Radios, CD-Player, iPods, elektronische Spiele oder Sendegeräte wie ferngesteuertes Spielzeug und Walkie-Talkies. Das Verwenden von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist erlaubt.
11.4. NICHTRAUCHERFLÜGE
Alle unsere Flüge sind Nichtraucherflüge. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs verboten.
11.5. ALKOHOL AN BORD
Es ist Ihnen nicht gestattet, an Bord eines Flugzeugs Alkohol zu konsumieren (gleichgültig, ob im Duty-Free bei uns oder anderswo erworben oder anderweitig mitgebracht), es sei denn, er wurde Ihnen von uns serviert. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und aus beliebigem Grund die Ausgabe von Alkohol zu verweigern oder bereits servierten Alkohol wieder einzuziehen.
12.1. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN UND LEISTUNGEN DRITTER
12.1.1. Wenn wir für Sie mit einem Dritten eine Vereinbarung über andere Leistungen als die Beförderung im Flugverkehr treffen oder wenn wir ein Ticket oder einen Gutschein im Zusammenhang mit einer Beförderung oder Leistung (außer der Beförderung im Flugverkehr) ausstellen, z. B. für Hotelreservierungen, Reiseversicherungen, Begrüßungsdienste oder Mietwagen, handeln wir dabei ausschließlich als Ihr Vertreter. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Eine Kopie dieser Bedingungen kann Ihnen auf Wunsch vor Abschluss der Buchung zur Verfügung gestellt werden.
12.1.2. Wenn wir Ihnen auch eine Beförderung auf dem Landweg bereitstellen, können für diese andere Bedingungen gelten. Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
12.1.3. Wir übernehmen keine Haftung gegenüber Ihnen im Hinblick auf eine Beförderung auf dem Landweg oder andere von uns für Sie arrangierte Leistungen, die von Dritten erbracht werden, es sei denn, ein Schaden wurde ausschließlich durch unsere Fahrlässigkeit verursacht.
12.2. BORDUNTERHALTUNG, ONAIR-KOMMUNIKATIONSSYSTEME UND MAHLZEITEN AN BORD
12.2.1. BORDUNTERHALTUNG (IFE)
12.2.1.1. Passagieren kann ein Bordunterhaltungsangebot (In-Flight Entertainment) entsprechend dem Flugzeugtyp, der gebuchten Buchungsklasse und der Route angeboten werden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder unterbrechungsfreie Nutzung des Bordunterhaltungsangebots und auch nicht für die Verfügbarkeit sonstiger beworbener Serviceleistungen an Bord. Das Bordunterhaltungsangebot kann von uns einseitig geändert oder gestrichen werden.
12.2.1.2. Für visuelle und/oder akustische Unterhaltungsangebote an Bord stellen wir auf allen Flügen kostenlos Kopfhörer zur Verfügung. Die Kopfhörer sind unser Eigentum, dürfen ausschließlich während des Flugs verwendet werden und müssen auf Aufforderung der Bordbesatzung oder spätestens beim Verlassen des Flugzeugs zurückgegeben werden.
12.2.2. KOMMUNIKATIONSDIENSTE AN BORD (ONAIR)
12.2.2.1. In einigen unserer Flugzeuge können OnAir-Kommunikationsdienste zur Verfügung stehen.
12.2.2.2. Die OnAir-Kommunikationsdienste werden nach Verfügbarkeit bereitgestellt. Wir garantieren weder die Verfügbarkeit noch eine kontinuierliche oder unterbrechungsfreie Bereitstellung dieser Dienste während des Flugs. Wir schließen ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Eignung für einen bestimmten oder allgemeinen Zweck. Wir haften nicht für Verluste, die aus oder im Zusammenhang mit einer Störung oder Fehlfunktion dieser Dienste entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Einkommensverluste oder Datenverluste infolge eines Ausfalls der Dienste. Ein Ausfall oder eine Verzögerung bei der Erbringung dieser Dienstleistungen stellt keinen Verstoß gegen diese Beförderungsbedingungen dar. Eine Haftung unsererseits für Folgeschäden, indirekte Schäden, besondere oder zufällige Schäden ist in keinem Fall gegeben. Darüber hinaus haben wir weder Einfluss auf noch haften wir für Gebühren oder Rechnungsstellungen im Zusammenhang mit der Nutzung der OnAir-Kommunikationsdienste. Diese werden direkt vom Drittanbieter an Sie berechnet.
12.2.2.3. Wir übernehmen keine Haftung für den Schutz oder die Vertraulichkeit von E-Mails oder sonstigen Informationen, die über die OnAir-Kommunikationsdienste übertragen werden.
12.3. MAHLZEITEN AN BORD
Wir übernehmen keine Garantie für die Verfügbarkeit von Spezialmahlzeiten oder beworbenen Menüauswahlen. Die Mahlzeiten können von der Beschreibung abweichen, insbesondere wenn sie von Drittanbietern zubereitet werden. Wir können nicht garantieren, dass die Mahlzeiten keine Nüsse enthalten. Passagiere mit Nussallergien sollten beachten, dass die Flugzeuge nicht als nussfreie Umgebung garantiert werden können.
13.1. ALLGEMEINES
13.1.1. Sie allein sind dafür verantwortlich, alle erforderlichen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und mitzuführen sowie sämtliche Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Anforderungen und Reisebestimmungen der Länder einzuhalten, aus denen Sie abreisen, in die Sie einreisen oder durch die Sie durchreisen.
13.1.2. Wir haften nicht für Folgen, die einem Passagier daraus entstehen, dass er die erforderlichen Dokumente oder Visa nicht beschafft oder mitführt oder den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen, Anforderungen, Bestimmungen oder Anweisungen nicht nachkommt. Jegliche Hilfe oder Information, die unsere Mitarbeitenden oder Beauftragten Ihnen im Zusammenhang mit der Beschaffung erforderlicher Dokumente oder Visa oder der Einhaltung solcher Vorschriften geben (ob schriftlich oder mündlich), ist rein unverbindlich und ersetzt nicht Ihre eigene Verpflichtung, sich bei den zuständigen Behörden zu informieren und die in Artikel 13.1.1 genannten Pflichten zu erfüllen.
13.1.3. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrer Buchung bei der Botschaft, dem Konsulat oder einer anderen zuständigen Stelle aller für Ihren Flug relevanten Länder über die erforderlichen Reisedokumente zu informieren, um sicherzustellen, dass Ihnen alle Anforderungen bekannt sind. Wenn Sie nicht sofort reisen, empfehlen wir Ihnen, sich vor Reiseantritt erneut an dieselben Stellen zu wenden, um sicherzustellen, dass sich die für Sie geltenden Anforderungen nicht geändert haben und dass Ihre Reisedokumente für alle Flüge, Reiseziele und geplanten Zwischenstopps weiterhin gültig sind.
13.2. REISEDOKUMENTE
13.2.1. Vor der Reise müssen Sie alle Ausreise-, Einreise-, Gesundheits- und sonstigen Dokumente beschaffen und vorlegen, die aufgrund von Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen, Aufforderungen oder sonstigen Anforderungen der betreffenden Länder erforderlich sind, und uns gestatten, Kopien davon anzufertigen und aufzubewahren. Wir sind berechtigt, diese Dokumente zu überprüfen, und behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn Sie die genannten Anforderungen nicht erfüllen oder wenn Ihre Reisedokumente nicht als gültig erscheinen, um die Einreise in, die Durchreise durch oder die Ausreise aus einem der in Ihrer Reiseroute enthaltenen Länder zu ermöglichen.
13.2.2. Auf Aufforderung müssen Sie uns diese Dokumente jederzeit während der Beförderung vorlegen, damit sie gegebenenfalls der Flugzeugbesatzung zur sicheren Aufbewahrung während des Flugs übergeben werden können. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Beförderung und die Beförderung Ihres Gepäcks zu verweigern, wenn Sie diesen Anforderungen nicht nachkommen.
13.2.3. Wir werden Sie und Ihr Gepäck nicht zur Beförderung zulassen, wenn Ihr Visum oder Ihre Reisedokumente nicht ordnungsgemäß erscheinen, beschädigt, verändert oder unleserlich sind oder wenn Sie die anderen Anforderungen dieses Artikels 13.2 nicht erfüllen. Wir haben das Recht, die Beförderung auch dann zu verweigern, wenn Sie Ihre Reise bereits begonnen oder teilweise abgeschlossen haben und uns erst danach erkennbar wird, dass Sie gegen die Bestimmungen dieses Artikels 13.2 verstoßen haben.
13.2.4. Wir haften nicht für die Rückgabe Ihrer Reisedokumente, Ausweispapiere oder Tickets, wenn diese von einem Transportunternehmen oder einer staatlichen oder sonstigen Behörde beschlagnahmt werden.
13.3. VERWEIGERUNG DER EINREISE
13.3.1. Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert (einschließlich eines Landes, durch das Sie im Rahmen Ihrer Reise lediglich durchreisen), sind Sie verpflichtet, uns auf Verlangen sämtliche Bußgelder, Strafen oder Gebühren zu erstatten, die von der zuständigen Behörde gegen uns verhängt werden. Darüber hinaus müssen Sie den anwendbaren Flugpreis für Ihren Transport – einschließlich gegebenenfalls eines Begleiters – aus diesem Land bezahlen. Wir sind berechtigt, zur Begleichung dieser Kosten Gelder zu verwenden, die Sie uns für nicht genutzte Beförderung gezahlt haben, oder andere Mittel, die sich in unserem Besitz befinden. Der für die Beförderung bis zum Punkt der Einreiseverweigerung gezahlte Flugpreis wird von uns nicht zurückerstattet.
13.3.2. Wir werden Sie mit dem nächsten verfügbaren Flug ab dem Einreiseort entweder zu Ihrem Abflughafen, zu einem Weiterflugziel oder in ein Drittland befördern, das Ihnen die Einreise gestattet.
13.3.3. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Rückbeförderung mit einer anderen Transportunternehmen sicherzustellen.
13.4. VOM PASSAGIER ZU TRAGENDE BUßGELDER, HAFT- UND SONSTIGE KOSTEN
Sie sind verpflichtet, uns auf Verlangen sämtliche Geldbußen, Strafen, Haftkosten, Abschiebungs- oder Zurückweisungskosten, Kosten für Begleitpersonal, Kosten für in Ihrem Namen ausgestellte Tickets sowie alle sonstigen Aufwendungen zu erstatten, die uns dadurch entstehen, dass Sie Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Anforderungen oder sonstige Einreise- oder Transitbestimmungen der betreffenden Länder nicht einhalten oder die erforderlichen Reisedokumente nicht vorlegen. Zur Begleichung solcher Kosten dürfen wir auf alle bei uns vorhandenen Gelder von Ihnen zurückgreifen.
13.5. ZOLLKONTROLLE
Falls erforderlich, haben Sie der Kontrolle Ihres Gepäcks durch Zollbehörden oder andere staatliche Stellen beizuwohnen. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die Ihnen infolge einer solchen Kontrolle oder durch Ihre Nichterfüllung dieser Verpflichtung entstehen. Sie sind verpflichtet, uns von sämtlichen Schäden freizustellen, die durch ein Tun, Unterlassen oder eine Fahrlässigkeit Ihrerseits verursacht werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Bestimmungen dieses Artikels.
13.6. SICHERHEITSKONTROLLE
Sie müssen sich allen Sicherheitsüberprüfungen, Durchsuchungen und Scans unterziehen, die von uns, unseren Abfertigungspartnern, Behörden oder deren Beauftragten, Flughafenbehörden, der Polizei oder dem Militär sowie von anderen an Ihrer Beförderung beteiligten Transportunternehmen durchgeführt werden. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die Ihnen infolge einer solchen Kontrolle oder durch Ihre Nichterfüllung dieser Verpflichtung entstehen. Sollten Sie sich weigern, eine solche Sicherheitskontrolle zuzulassen, wird Ihnen und Ihrem Gepäck die Beförderung verweigert.
14.1. Eine Beförderung, die von uns und anderen Transportunternehmen unter einem einzigen Ticket oder einem Anschlussflugticket durchgeführt wird, gilt im Sinne des Übereinkommens als einheitlicher Vorgang.
14.2. Hat das Luftfahrtunternehmen den Flugschein ausgestellt oder ist es im Flugschein oder in einem für eine aufeinanderfolgende Beförderung ausgestellten Anschlussflugticket als erstes Transportunternehmen genannt, so haftet es nicht für die Reiseabschnitte, die von anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden, es sei denn, dies ist in Artikel 14.3 geregelt.
14.3. Im Falle eines Schadens kann ein Passagier einen Anspruch gegen das Transportunternehmen geltend machen, das die Beförderung durchgeführt hat, während der der Schaden entstanden ist.
15.1. ANWENDBARE VORSCHRIFTEN
15.1.1. Im Fall einer internationalen Beförderung richten sich die für unsere Haftung geltenden Vorschriften nach diesen Beförderungsbedingungen, dem Übereinkommen oder den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese zur Anwendung kommen. Soweit Ihre Beförderung nicht den Haftungsregeln des Übereinkommens unterliegt, gelten die in diesem Artikel 15 aufgeführten Regelungen.
15.1.2. Unsere Haftung bei innerstaatlicher Beförderung richtet sich nach diesen Beförderungsbedingungen sowie nach den jeweils anwendbaren nationalen Gesetzen.
15.2. HAFTUNG ANDERER TRANSPORTUNTERNEHMEN
Die Haftung jedes Transportunternehmens, das an Ihrer Reise beteiligt ist, richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den eigenen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens. Unsere Haftungsregelungen ergeben sich aus diesem Artikel.
15.3. TOD ODER VERLETZUNG VON PASSAGIEREN
15.3.1. Wir haften für Schäden aufgrund von Tod oder Körperverletzung, die durch einen Unfall an Bord des Flugzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen verursacht wurden, gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens.
15.3.2. Wir sind berechtigt, uns auf die im Übereinkommen (soweit anwendbar) oder im anwendbaren Recht vorgesehenen Einreden zu berufen, und unsere Haftung umfasst keine indirekten oder Folgeschäden und übersteigt in keinem Fall den nachgewiesenen Schaden.
15.3.3. Für Schäden durch Tod oder Körperverletzung haften wir bis zu einem Betrag von einschließlich 128.821 SZR je Passagier uneingeschränkt, das heißt ohne Ausschluss oder Begrenzung unserer Haftung.
15.3.4. Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 15.3.3 können wir ganz oder teilweise von der Haftung befreit sein, wenn wir nachweisen, dass der Schaden ganz oder teilweise durch ein Verschulden, eine Nachlässigkeit oder eine sonstige unerlaubte Handlung oder Unterlassung des verletzten oder verstorbenen Passagiers (oder der Person, die Entschädigung verlangt) verursacht oder mitverursacht wurde, und zwar im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
15.3.5. Soweit der Schaden durch Tod oder Körperverletzung für jeden Passagier den Betrag von 128.821 SZR übersteigt, haften wir nicht, sofern wir nachweisen können, dass:
- (a) dieser Schaden nicht auf eine Nachlässigkeit oder ein sonstiges rechtswidriges Verhalten oder Unterlassen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist; oder
(b) dieser Schaden ausschließlich auf eine Nachlässigkeit oder ein sonstiges rechtswidriges Verhalten oder Unterlassen eines Dritten zurückzuführen ist.
15.3.6. Soweit wir gesetzlich zur Leistung einer Zahlung verpflichtet sind, leisten wir ohne Verzögerung, spätestens jedoch fünfzehn (15) Tage nach Feststellung der Identität der natürlich berechtigten Person, eine Vorauszahlung in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zur Deckung des unmittelbaren finanziellen Bedarfs im Verhältnis zur erlittenen Härte.
15.3.7. Die Höhe jeder Vorauszahlung richtet sich nach dem Grad der wirtschaftlichen Not infolge des Todes oder der Körperverletzung, wobei im Todesfall der Betrag je Passagier nicht unter 16.000 SZR liegen darf.
15.3.8. Vorauszahlungen gemäß den Artikeln 15.3.6 und 15.3.7 unterliegen folgenden Bedingungen:
- (a) Eine Zahlung erfolgt nicht, wenn der Nachweis erbracht wird, dass:
(i) der Schaden nicht auf eine Nachlässigkeit oder ein sonstiges rechtswidriges Verhalten oder Unterlassen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist; oder
(ii) der Schaden ausschließlich auf eine Nachlässigkeit oder ein sonstiges rechtswidriges Verhalten oder Unterlassen eines Dritten zurückzuführen ist;
(b) Empfänger der Zahlung sind verpflichtet, diese in voller Höhe zurückzuerstatten, wenn sich herausstellt, dass sie nach Artikel 15.3.6 oder 15.3.8(a) nicht zum Erhalt der Vorauszahlung berechtigt waren oder wenn sie selbst oder der betreffende Passagier den Schaden verursacht oder mitverursacht haben;
(c) geleistete Vorauszahlungen werden mit allen später aufgrund gesetzlicher Haftung zu zahlenden Beträgen verrechnet;
(d) eine Vorauszahlung im Todesfall wird 128.821 SZR nicht übersteigen und in keinem Fall höher sein als die gesetzlich maximal mögliche Entschädigung;
(e) die Leistung einer Vorauszahlung stellt keine Anerkennung oder Schuldeingeständnis unsererseits dar.
15.3.9. Wir haften nicht für Erkrankungen, Verletzungen oder Behinderungen – einschließlich Todesfällen –, die auf den körperlichen oder gesundheitlichen Allgemeinzustand des Passagiers zurückzuführen sind, ebenso wenig für die Verschlimmerung bestehender Leiden.
15.4. VERSPÄTUNG DER PASSAGIERE
15.4.1. Bei Verspätungen haften wir ausschließlich im Rahmen dieser Beförderungsbedingungen. Sofern wir haften, ist unsere Haftung gemäß dem anwendbaren Übereinkommen auf 5.346 SZR beschränkt.
15.4.2. Wir haften nicht für Schäden infolge der Verspätung eines Passagiers, wenn wir nachweisen, dass wir alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu vermeiden, oder dass es uns unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
15.5. GEPÄCK
15.5.1. Wir haften nicht für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck, es sei denn, der Schaden wurde durch unsere Fahrlässigkeit verursacht und diese wird vom Passagier oder der Person, die eine Entschädigung geltend macht, nachgewiesen.
15.5.2. Wir haften nicht für Schäden am Gepäck, die auf einem inneren Mangel, einer Eigenschaft oder einem Defekt des Gepäcks beruhen, noch für Schäden, die durch Gegenstände in Ihrem Gepäck verursacht wurden. Ebenso haften wir nicht für normale Abnutzung des Gepäcks infolge der üblichen und normalen Belastungen beim Transport im Flugverkehr.
15.5.3. Sofern Sie nicht nachweisen, dass der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung unsererseits verursacht wurde, die mit der Absicht, einen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten werde, ist unsere Haftung auf nachweisbare direkte Schäden und auf folgende Höchstbeträge beschränkt:
- (a) Bei Anwendung des Warschauer Abkommens auf Ihre Beförderung beträgt die Haftung für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck maximal 332 SZR (oder der entsprechende Betrag in Landeswährung) pro Passagier;
(b) Bei Anwendung des Warschauer Abkommens auf Ihre Beförderung beträgt die Haftung für Schäden an aufgegebenem Gepäck maximal 17 SZR (oder der entsprechende Betrag in Landeswährung) pro Kilogramm, sofern mit uns nicht gemäß Artikel 15.5.4 ein höherer Betrag vereinbart wurde;
(c) Bei Anwendung des Montrealer Übereinkommens auf Ihre Beförderung beträgt unsere Haftung für Schäden an aufgegebenem Gepäck maximal 1.288 SZR (oder der entsprechende Betrag in Landeswährung) pro Passagier, sofern mit uns nicht gemäß Artikel 15.5.4 ein höherer Betrag vereinbart wurde;
(d) Wenn auf Ihre Beförderung anstelle des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens das nationale Recht Anwendung findet, gelten die darin festgelegten Haftungshöchstgrenzen für Schäden an aufgegebenem und nicht aufgegebenem Gepäck;
(e) Wenn weder das Warschauer Abkommen noch das Montrealer Übereinkommen auf Ihre Beförderung anwendbar sind und kein nationales Recht eine Haftungsgrenze festlegt, gelten die in Artikel 15.5.3(a) und 15.5.3(b) genannten Höchstbeträge entsprechend für nicht aufgegebenes und aufgegebenes Gepäck.
15.5.4. Vorbehaltlich des Nachweises eines Schadens können Sie bei aufgegebenem Gepäck von einer höheren Haftungsgrenze profitieren, wenn Sie beim Check-in eine besondere Wertangabe in der von uns vorgeschriebenen Form vornehmen und das von uns festgelegte zusätzliche Entgelt entrichten. Wir behalten uns das Recht vor, die Annahme einer besonderen Wertangabe abzulehnen, wenn ein Flugabschnitt von einem anderen Transportunternehmen durchgeführt wird.
15.5.5. Wir haften nicht für Schäden, die durch Ihr Gepäck verursacht werden. Sie sind für alle Schäden verantwortlich, die durch Ihr Gepäck an anderen Personen oder Sachen, einschließlich unseres Eigentums, verursacht werden. Jeder Passagier, dessen Eigentum Verletzungen oder Sachschäden verursacht, ist verpflichtet, uns sämtliche daraus entstehenden Verluste und Kosten zu erstatten.
15.5.6. Sofern nicht anders durch geltendes Recht vorgesehen, übernehmen wir keinerlei Haftung für Verlust oder Schaden an oder durch Gegenstände, die sich in Ihrem Gepäck befinden und gemäß Artikel 8.4 nicht in aufgegebenem Gepäck enthalten sein dürfen. Dazu zählen unter anderem zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände sowie Gegenstände mit besonderem Wert wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, handelbare Papiere, Wertpapiere oder sonstige Wertgegenstände, Geschäftsdokumente, Reisepässe und andere Ausweisdokumente oder Muster. Im Falle einer Schadensanzeige wegen Beschädigung, Verspätung oder Verlust behalten wir uns das Recht vor, uns auf sämtliche Einreden der Mitverursachung zu berufen, die im Übereinkommen oder nach geltendem Recht vorgesehen sind.
15.5.7. Wenn das Gewicht Ihres aufgegebenen Gepäcks nicht auf dem Gepäckschein vermerkt ist, wird davon ausgegangen, dass das Gesamtgewicht des aufgegebenen Gepäcks die zulässige Freigepäckmenge für die betreffende Buchungsklasse nicht überschreitet.
15.5.8. Wenn Ihr Gepäck im Rahmen einer Beförderung mit mehreren aufeinanderfolgenden Fluggesellschaften transportiert wird und das Übereinkommen auf diese Beförderung anwendbar ist, können Sie eine Forderung gegen uns nur geltend machen, wenn wir das erste oder das letzte Transportunternehmen sind oder wenn der Schaden während des Transports des Gepäcks durch uns entstanden ist.
15.6. ALLGEMEINES
15.6.1. Bei Flügen, die von uns als Codeshare-Dienste in Zusammenarbeit mit einem anderen Transportunternehmen durchgeführt werden, haften wir gegenüber denjenigen Passagieren, die einen Beförderungsvertrag mit uns abgeschlossen haben und auf deren Ticket wir mit unserem Airline Designator Code als ausführendes Transportunternehmen ausgewiesen sind. Wir haften gegenüber Passagieren unseres Codeshare-Partners nur dann für Schäden, wenn wir das ausführende Transportunternehmen des Fluges sind, auf dem der Schaden eintritt.
15.6.2. Wenn wir ein Ticket ausstellen oder Gepäck zur Beförderung durch ein anderes Transportunternehmen einchecken, handeln wir ausschließlich als Vermittler für dieses andere Transportunternehmen. Im Hinblick auf aufgegebenes Gepäck können Sie sich jedoch an das erste oder das letzte Transportunternehmen wenden.
15.6.3. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsere Befolgung geltender Gesetze oder behördlicher Vorschriften oder durch Ihre Nichteinhaltung dieser entstehen.
15.6.4. Sofern in diesen Beförderungsbedingungen oder im geltenden Recht nicht ausdrücklich anders vorgesehen, haften wir Ihnen gegenüber ausschließlich für erstattungsfähige, nachgewiesene Verluste und Kosten im Einklang mit dem Übereinkommen.
15.6.5. Der Beförderungsvertrag einschließlich dieser Beförderungsbedingungen und etwaiger Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gilt auch zugunsten unserer autorisierten Vertreter, Beauftragten, Angestellten und Erfüllungsgehilfen in gleichem Umfang, wie er für uns selbst gilt. Die Gesamtsumme der Entschädigung, die von uns und den vorgenannten Personen geschuldet wird, darf den Betrag unserer eigenen Haftung nicht überschreiten, sofern eine solche besteht.
15.6.6. Wir haften nicht für Verlust, Schaden oder Verspätung von Gepäck eines Passagiers oder persönlichen Gegenständen, wenn diese im Zuge einer Sicherheitskontrolle durch Regierungsbeamte, Flughafenmitarbeiter, Polizei- oder Militärbehörden oder andere am Transport beteiligte Transportunternehmen durchsucht wurden.
15.6.7. Sofern nicht ausdrücklich anders in diesen Beförderungsbedingungen vorgesehen, wird durch keine Bestimmung in diesen Bedingungen ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung oder eine uns zur Verfügung stehende Verteidigung nach dem Übereinkommen oder geltendem Recht aufgehoben.
15.6.8. Keine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen hebt einen Haftungsausschluss, eine Haftungsbeschränkung oder eine uns zustehende Einrede gemäß dem Übereinkommen oder dem anwendbaren Recht gegenüber einem Träger der öffentlichen Sozialversicherung oder einer Person auf, die verpflichtet ist oder war, im Zusammenhang mit dem Tod, der Verwundung oder einer sonstigen Körperverletzung eines Passagiers eine Entschädigung zu leisten oder geleistet hat.
16.1. ANZEIGE VON ANSPRÜCHEN
16.1.1. Die Annahme von Gepäck ohne Beanstandung zum Zeitpunkt der Aushändigung gilt als hinreichender Nachweis dafür, dass das Gepäck in einwandfreiem Zustand und gemäß dem Beförderungsvertrag ausgeliefert wurde, sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen.
16.1.2. Wenn Sie Ansprüche oder eine Klage wegen Schäden an aufgegebenem Gepäck geltend machen möchten, müssen Sie uns dies unverzüglich nach Entdeckung des Schadens mitteilen, wobei in jedem Fall folgende Fristen einzuhalten sind:
- (a) bei äußerlich erkennbaren Schäden: innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt des Gepäcks;
(b) bei verlorenem aufgegebenem Gepäck: innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Datum, an dem das aufgegebene Gepäck hätte ankommen sollen;
(c) bei verspätetem aufgegebenem Gepäck: innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Datum, an dem Ihnen das Gepäck zur Verfügung gestellt wurde.
16.1.3. Jede dieser Mitteilungen muss schriftlich erfolgen.
16.2. VERJÄHRUNG
Jeder Anspruch auf Schadenersatz erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei (2) Jahren Klage erhoben wird, gerechnet ab dem Datum der Ankunft am Reiseziel, dem geplanten Ankunftsdatum des Flugzeugs oder dem Datum, an dem die Beförderung eingestellt wurde. Die Berechnung der Verjährungsfrist richtet sich nach dem Recht des Gerichts, bei dem die Klage erhoben wird.
16.3. REGELUNG VON ANSPRÜCHEN
Wenn wir eine Einigung mit Ihnen erzielen, erfolgt dies unter der Voraussetzung, dass Sie ein Freigabe- und Freistellungsformular unterzeichnen.
Diese Beförderungsbedingungen sowie Ihre Beförderung und die Beförderung Ihres Gepäcks unterliegen zusätzlich bestimmten weiteren Bestimmungen und Regelungen, die wir im Interesse der Sicherheit, des Komforts der Passagiere und betrieblicher Belange wie Pünktlichkeit erlassen haben. Diese Regelungen sind auf Anfrage in unseren Büros und an unseren Schaltern einsehbar. Diese regelmäßig angepassten Regelungen und Bedingungen sind von Bedeutung. Sie betreffen unter anderem:
- die Beförderung von Passagieren mit besonderem Betreuungsbedarf;
- Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung elektronischer Geräte und Gegenstände;
- die Beförderung von Tieren;
- Check-in-Fristen und Boarding-Fristen;
- Anforderungen und Einschränkungen bezüglich Gepäck;
- Anforderungen beim Erwerb von Leistungen mit Bankkarte, wenn der Karteninhaber den Passagier nicht begleitet;
- sowie Pauschalreisen.
Regelungen zu diesen Themen sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
18.1. Die Überschriften der einzelnen Artikel dieser Beförderungsbedingungen dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zur Auslegung des Textes herangezogen werden.
18.2. Wir bemühen uns nach besten Kräften, bei der Auslegung der anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder staatlichen Vorgaben im Sinne von Artikel 7.1 (unser Recht, die Beförderung zu verweigern) und Artikel 11.1.1 (Ihr Verhalten an Bord des Flugzeugs) zutreffende Entscheidungen zu treffen. Sie erkennen an, dass derartige Entscheidungen mitunter unter zeitlichen Einschränkungen getroffen werden müssen, wobei keine hinreichende Gelegenheit besteht, angemessene oder umfassende Nachforschungen durchzuführen. Aus diesem Grund sind alle von uns getroffenen Entscheidungen für Sie verbindlich, auch wenn sich später herausstellt, dass sie nicht korrekt waren – vorausgesetzt, wir hatten zum Zeitpunkt der Entscheidung triftige Gründe für die Annahme, dass sie korrekt war.
18.3. Wenn wir in diesen Beförderungsbedingungen ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie geltendes Recht oder Anforderungen von Behörden, ICAO oder IATA einhalten müssen, liegt es in Ihrer Verantwortung, diese zu jedem Zeitpunkt – insbesondere am Tag oder an den Tagen Ihrer Beförderung – vollständig zu erfüllen.
18.4. Alle in diesen Beförderungsbedingungen genannten Daten und Zeiträume beziehen sich auf den gregorianischen Kalender.
18.5. Der Originaltext unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen ist in englischer Sprache abgefasst. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der besseren Verständlichkeit. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem englischen und dem nicht-englischen Text gilt der englische Text, es sei denn, geltendes örtliches Recht schreibt etwas anderes vor.